Kann es sein, dass die Schwerbehindertenrabatte beim Autokauf Augenwischerei sind und kann man das Autohaus wegen Verstoß des GG verklagen?

11 Antworten

Nur mal so zur Info:

Den Schwerbehinterten-Rabatt gewährt in 1.Linie der Hersteller / Importeur. Dieser holt sich dann allerdings die Hälfte vom Händler wieder. Dadurch verringert sich natürlich der Rabatt den der Händler normal geben kann bzw. gibt.

Der SBR wird also grundsätzlich nicht auf den normalen Rabatt aufgeschlagen. Du hast also die Wahlmöglichkeit, SBR oder Händler-Rabatt. Diese SBR-Zuschüsse sind noch aus der Zeit, als es nur mal max. 8-10 % Händler-Rabatt gab.

Das GG hat damit überhaupt nichts zu tun. Verklagen kannst du auch Niemanden.

Ich habe immer gedacht, dass es ein Grundgesetz gibt, dass man Leute aufgrund Geschlecht, Alter...Schwerbehinderung nicht benachteiligen darf.

Das stimmt auch, passt aber hier nicht. Kein Schwerbehinderter ist verpflichtet sein Auto mit dem Schwerbehindertenrabatt zu kaufen. Zudem sollte auch der Schwerbehinderte rechnen können.

Wenn Du ohne Schwerbehindertenausweis günstiger an das Fahrzeug kommst, bist Du ja nicht verpflichtet, Dich als schwerbehindert zu outen.

Wenn man das aber erst im Nachhinein erkannt hat?

@Weidler4711
Wenn man jetzt Schwerbehindertenausweis anklickt verschwindet der Bonus und es erscheint nur noch 20,5% Rabatt.

Dann fang halt noch mal neu an, ohne das anzuklicken...

@Weidler4711

Dann ist es pech. Auch kann dein Nachbar zur gleichen Zeit sein AUto mit 25% bekommen haben. Dann kannst du auch nicht klagen.

die 2 % sind wahrscheinlich einkalkuliert dass jemand das Auto dann sofort komplett bezahlt. 2% Skonto.

verklagen kannst du da nichts, da Rabatte für Schwerbehinderte Kulanz sind und nicht gesetzlich vorgeschrieben.

und ja es ist Augenwischerei

Es gilt aber ein Benachteiligungsverbot. Mmmmh, beim nicht Behinderten ist man kulanter. weiß nicht was da ein Richter sagt. Das ist kein Skonto. Zuerst wird mit 22,5 Prozent geworben und dann heisst es wenn sie einen Behindertenausweis ab 50% GdB haben bitte in Kopie beilegen erhält man Schwerbehindertenrabatt.

Dann klickt das einer an und verliert seine 2 Prozent.

@Weidler4711

Du könntest höchstens klagen, wenn dir aufgrund deines Schwerbehindertenausweises der bessere Rabatt versagt wird. Nicht aber, weil der Händler dich über das dir theoretisch verfügbare Angebot nicht aufgeklärt hat oder du dich nicht ausreichend informiert hast…

@Weidler4711

das heißt in der Regel BIS zu XY % , damit sind die auf der sicheren Seite

Muss dazu etwas an dem Wagen umgebaut werden?

Noch dazu sind Rabatte etwas freiwilliges von der Händler, wenn er Angebote hat die höher als der SBR sind, dann kannst du ihn deswegen ganz sicher nicht belangen...