Hartz 4 -Wohnungsgröße bei Schwerbehinderung
Hallo zusammen. Ich hab mal eine Frage und hoffe irgend jemand kann mir konkrete Hilfe geben. Im Netz findet man nämlich fast nix. Es geht um folgendes. Ich habe z.Z. eine Wohnung von ca. 46 qm und möchte demnächst umziehen.Besitze nach schwerer Krankheit einen Schwerbehindertenausweis von 80% mit den Merkzeichen G, aG und B. Hab ich aufgrund des Scheins Anspruch auf eine größere Wohnung? Bin zeitweise auf einen Rollator angewiesen. Wenn ja, darf die Wohnung dann auch mehr Kosten, oder werden nur die bis jetzt angefallenen Kosten übernommen? Danke schonmal.
2 Antworten
Gehe bitte zum Wohnungsamt und erkundige Dich dort. Als Rollifahrer hast Du in jedem Fall ein Anrecht auf eine barrierefreie Wohnung. Wenn Du den Rollator auch in der Wohnung benötigst, dürfte das ähnlich sein. Ich weiß nur, das Du als Single mit Handicap einen Anspruch auf eine 2 Zimmer Wohnung hast. Die qm sind dabei aber nicht ausschlaggebend. In Hamburg gibt es eine extra Wohnungsvermittlung für schwerbehinderte Menschen. Frag beim Wohnungsamt oder schau auf die Internet-Seite. Viel Erfolg Deanna
Also. War heute bei der Arge in der Stadt wo ich hinziehen werde. Die Sachbearbeiterin war nett, wusste aber nix von dem Gesetz. Gut das ich den Paragraphen ausgedruckt und mitgenommen habe. Sie las sich das kurz durch, sah auf meinen Schwerbehindertenausweis und meinte mir stehen 10 qm mehr zu. Sie wollte aber nochmal ihren Chef fragen und mich zurückrufen. Tat sie dann auch 2 Std. später. Jetzt kommt's. Sie meinte für unseren Kreis (Recklinghausen) zählt das nicht. Kann doch wohl nicht sein, oder? Das Gesetz ist doch wohl Aussagekräftig genug. Meine Sachbearbeiterin, die ich vorhin auch noch besucht habe, meinte das liegt daran, weil die Bezüge ja nicht von der Bundesagentur bezahlt werden, sondern vom Kreis. Wer hat nun Recht? Verzweifel so langsam.
vgl.: http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic67719.html Interessanter Fall.