Entfällt der Kindergeldanspruch bei Heirat (beide schwerbehindert)?
Ich bin 29 Jahre alt und bekomme aufgrund einer Schwerbehinderung Sozialhilfe. Aufgrund der Behinderung bekomme ich auch noch immer Kindergeld, welches an mich abgezweigt wird, da mich der Kontakt zu meiner Familie stark belastet. Das Kindergeld wird komplett auf die Sozialhilfe angerechnet.
Wenn ich nun meinen Partner (ebenfalls schwerbehindert und arbeitsunfähig) heiraten würde, würde das Kindergeld dann wegfallen?
Dies würde ich sehr begrüßen, da ich bei der jährlichen Überprüfung immer mit meiner Familie in Kontakt treten muss, da sie ja trotz Abzweigung die Kindergeldberechtigten sind, und daher von der Familienkasse kontaktiert werden.
3 Antworten
Also durch Heirat fällt der Kindergeldanspruch nicht weg; dies war füher mal so, als der Kindergeldanspruch noch einkommensabhängig war!
Kindergeld für verheiratete Kinder22. Januar 2014 - Nummer 005/14 - Urteil vom 17.10.2013
III R 22/13
Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 17. Oktober 2013 für die ab 2012 geltende Rechtslage entschieden.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/kindergeld-fuer-verheiratete-kinder/
Gruß siola55
Wenn durch die Behinderung Anspruch bestanden, dann besteht dieser auch nach einer Heirat weiter, wenn sich an der Voraussetzung nichts geändert hat.
Denn Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Am besten rufst du einmal bei der Kindergeldkasse an und fragst dort nach
Diese Regelung war mal bis 2012 gültig. Seit Abschaffung der Einkommensgrenzen in 2012 für den Kindergeldanspruch gilt folgendes:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/kindergeld-fuer-verheiratete-kinder/
Kindergeld für verheiratete Kinder22. Januar 2014 - Nummer 005/14 - Urteil vom 17.10.2013
III R 22/13
Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 17. Oktober 2013 für die ab 2012 geltende Rechtslage entschieden.