Habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten?

4 Antworten

Nein, hast du nicht. Nur weil ein Auto einen Mangel (in dem Fall einen sog. „Rechtsmangel") hat, darf man nicht gleich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das Schuldrecht schreibt in dem Fall folgende Möglichkeiten vor:

  • Du musst/darfst dem Käufer 2 mal die Möglichkeit einräumen, einen vorhandenen Mangel zu beseitigen. Alternativ darf der Händler auch ein gleichwertiges (oder höherwertigeres) Auto anbieten.
  • Schlägt das fehl, oder kann der Händler beides aus was für Gründen auch immer nicht anbieten, darf der Kaufpreis gemindert werden.
  • Geht auch das nicht mehr (weil z.B. durch den Mangel das Auto komplett unfahrbar geworden ist), darf vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Dieses kommt aber sehr selten vor.

In diesem Fall sollte es bereits genügen, zum Händler zu fahren und ihn die Scheiben entfernen zu lassen. Das muss natürlich kostenlos sein für dich.

Grüße und viel Erfolg

kalpsiz 
Fragesteller
 12.11.2020, 21:18

Vielen Dank für die Antwort :) sehr hilfreich. Lg

Das solltest du definitiv dort mal ansprechen. Bei einem seriösen Autohaus darf sowas nicht passieren. Ob eine Rückabwicklung möglich ist, kann ich nicht sagen. Aber die sollten definitiv die Kosten für die Beseitigung des Mangels übernehmen.

Immerhin hast Du ein Auto mit HU gekauft.

Das Autohaus hat diese Distanzscheiben in 20 Minuten draussen. Natürlich kostenlos. Rückabwicklung deswegen wirds wohl kaum geben

Distanzscheiben rausnehmen, Räder anschrauben fertig. du hast bestimmt eine Frist gesetzt bekommen.

konfrontiere das Autohaus damit.