Kann ein gewerblicher Autoverkäufer den Kaufpreis nach Verkauf nachträglich erhöhen?
Guten Tag, ich habe aus einem Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft. Laut Kaufvertrag sollte er 44.000km gelaufen sein, so auch die Offerte. Als ich das fahrzeug fuhr, sah ich einen anderen Kilimeterstand, nämlich nur 22.000km. Darauf hatte ich den Verkäufer gestern hingewiesen und darum gebeten, die Unterlagen entsprechend zu korrigieren. Ich hatte in dem Autohaus auch eine Garantieerweiterung für zwei Jahre gekauft, auf ihr sind ja auch die Kilometerstände ausgewiesen. Der Fehler liegt beim Autohaus, ich habe das Auto bezahlt und es ist mein eigentum. Kann das Autohaus nachträgliich noch Geld fordern, weil das Auto bei richtig ausgewiesenem Kilometerstand auch teurer gewesen wäre. Oder ist der verlangte und entrichtete Preis für das Autohaus und für mich bindend und nicht mehr änderbar?
6 Antworten
natürlich nicht!! Die Verträge sind unterschrieben und gültig. Da kann nix mehr geändert werden.
Allerdings würde ich das nochmal genau prüfen mit dem km-Stand. Was sagt denn das Serviceheft aus? Notfalls ruf einfach mal den Vorbesitzer an und frag mal.
Ich vermute mal, dass ein Mitarbeiter des Autohauses bei der Offerte einen simplen Schreibfehler gemacht hat. Vielleicht hat ein anderes Auto so viel gekostet, ist ja menschlich bei der Datenerfassung. Einmal was falsch erfasst, geht der Fehler immer weiter, das ist der Nachteil von Datenerfassungssystemen. Beim TÜV hat Prüfer dann den richtigen Tachostand vom Fahrzeug eingetragen.
Du hast einen Kaufvertrag unterschrieben, das Auto gehört jetzt Dir und da kann das Autohaus nicht im nachhinein mehr Geld verlangen. Das war deren Fehler (hoffentlich! mit Tricks kann man den Kilometerstand auch verändern)
Aber der Anstand und die Korrektheit gebietet es, dass der richtige Kilometerstand eingetragen ist. Schon deshalb, falls Du das Auto mal weiter verkaufen möchtest. Der nächste Besitzer bzw. der Verkaufswert richtet sich durchaus nach den gefahrenen Kilometern.
Die sollen das einfach korrigieren, kann ja wohl kaum soviel Zeitaufwand darstellen. lg Lilo
Hey da hast Du aber echt ein "Schnäppchen" gemacht :-) und NEIN er darf den Kaufpeis nachträglich nicht verändern ( was auch nicht geht ) und eine Nachzahlung kann er auch nicht verlangen.
Hast Du mal in das Serviceheft geschaut, ob es dort abweichende Kilometerstände zum Tacho gibt ???
Ja klar in der Werkstatt des Verkäufers und der schaut nur auf den Tacho :-)
Schau mal in das Serviceheft
Nein das darf es nicht, dafür gibts ja einen Vertrag und was da festgelegt ist gilt, da hast du dein gutes Recht darauf. Wenn der KM stand nicht stimmt ist das nicht dein Problem.
Wenn das Fahrzeug schon von dir bezahlt ist und du es sogar schon ausgeliefert bekommen hast, dann kann da keine Nachforderung mehr kommen.
Nein, noch nicht, aber das TÜV-Protokoll weist den richtigen km Stand aus, 22.000km, und der TÜV wurde ja kurz vor dem Kauf gemacht.