Warum kann man keine Flüge stornieren - Ryanair?

10 Antworten

Das dürfte rechtmäßig sein.

Gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB sind Verträge über die Beförderung von Personen keine außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen geschlossenen Verträge bzw. Fernabsatzverträge. Dementsprechend gibt es hier kein Widerrufsrecht.

Daher gilt hier der allgemeine Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Du kannst dich nur dann vom Vertrag lösen, wenn es eine gesetzliche oder vertragliche Rücktritts- oder Anfechtungsmöglichkeit gibt. Hier gewährt Ryanair Dir wohl ein vertragliches Rücktrittsrecht und verknüpft dieses mit der Gebühr. Da Airlines Planungssicherheit brauchen dürfte das zulässig sein.

Die Gesetzeslage ist eindeutig. Die Höhe der Gebühr sollte auch völlig rechtens sein. Vor allem Airlines sind sehr häufig Ziel von Verbraucherschützern. Mich würde es stark wundern, wenn diese Gebühren, bzw. die Höhe derer, nicht rechtens wären.

Vor allem bei "Billig-Airlines" sind hohe Gebühren für außertürliche Leistungen Usus. Seien es Sitzwahl, Gepäck oder eben Stornos.

Flugtickets könnte man sogar weiterverkaufen. Aber da wird der erforderliche Name Change ebenfalls in ähnlicher Höhe zu Buche schlagen. Das merkt man dann, wenn man einen Tippfehler beim Namen auf dem Ticket übersehen hat und am Check-In Schalter steht. Bei Ryanair kostet der Spaß deutlich über 100 Euro.

Verträge über Beförderungsdienstleistungen gelten nicht als Fernabsatzverträge:

https://www.internetrecht-rostock.de/widerrusfrecht-bei-reisen.htm

Und das ist der einzige Grund, warum man kein Widerrufsrecht hat. Ohne diese Ausnahmeregelung könnte der Anbieter das im Fernabsatz gültige Widerrufsrecht nämlich gar nicht ausschließen.

Der Link basiert allerdings auf der alten Rechtslage. Das Ergebnis bleibt das gleiche, die Paragraphen haben sich aber geändert.