Parkvergehen verjährung

6 Antworten

Du verwechselst da zwei Sachen.

Ein Knöllchen bekommst Du wenn Du im öffentlichen Verkehrsraum falsch parkst, dieses wäre nach 3 Monaten verjährt.

Der Anwalt fordert aber ein Nutzungsentgelt dafür das Du auf einem privaten Parkplatz geparkt hast, er macht also eine zivilrechtliche Forderung geltend. Hierfür beträgt die Verjärungsfrist 3 Jahre bis zum Jahresende. Ob die Höhe der Forderung nun gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt. Du kannst die Forderung zurückweisen und warten ob der Anwalt Klage einreicht.

ignorier es einfach,

ich kenne nichts, was nach 3 oder 4 Monaten verjährt.

Wir aber schon...

Nein muß Du nicht bezahlen, denn wenn es ein privater Parkplatz ist, muß der Besitzer diesen durch eine Schranke oder ein Tor sicher absperren. Wenn er dies nicht tut, hat er leider ein Problem. Und Knötchen oder so etwas auf einem privaten Gelände geht ohne hin nicht. Du solltest aber sciherheitshalber einfach nur Wiederspruch einlegen, die werden es nicht riskieren vor Gericht zu gehen.

Mache Dir keine Sorgen die bluffen.

das heißt, man kann auf jedem zugänglichen Privatgrund parken ohne Konsequenzen befürchten zu müssen??

@alphonso

Es müßte sich schon die Gesetzeslage in Deutschland geändert haben, aber Du mußt Dein Privatgelände absperren. Du kannst ja noch nicht mal ohne weiters einen Wagen abschleppen der vor Deiner Garage steht. Dazu müßtest Du schon schwerwiegende Gründe haben, den Falschparker nicht erreicht zu haben und andere Möglichkeiten wären Dir nicht gegeben. Die Kosten kannst du zwar privat dann einklagen, mußt aber noch Glück haben mit dem Richter, daß der Deine Argumente akzeptierst, sonst bleibst Du auf den Kosten hängen.

Wenn du falsch geparkt hast und der Führer des Kfz warst, musst du innerhalb von 3 Monaten minus 1 Tag zu der Sache gehört worden sein. Und zwar vom Ordnungsamt (bzw. Polizei, je nachdem wo Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet werden). Im Normalfall läuft das bei Mietwagen so ab: Der Halter wird angeschrieben und teilt der Bußgeldstelle deinen Namen als Mieter des Kfz mit. Du erhältst dann einen Anhörungsbogen innerhalb der o. g. Frist. Macht der Halter das nicht, erhält er einen Kostenbescheid über die Verwaltungsgebühren wegen der Halterhaftung. Dass du ein Schreiben eines Anwaltes erhalten hast erscheint mir äußerst suspekt. Wen vertritt der Anwalt denn? Den Halter? Oder etwa die Bußgeldstelle????

Sorry , habe überlesen, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt und ziehe meine Antwort hiermit zurück.