Hab ich in meinem Fall ein Recht darauf meinen Urlaub nehmen zu dürfen?

1 Antwort

Das ist allerdings sehr kurzfristig, wenn Du jetzt ankommst und nächsten Monat Urlaub haben willst. Immerhin ist das die Zeit, in der viele Leute Urlaub nehmen.

Du hast natürlich Anspruch auf den Urlaub, aber eben zu einer Zeit, in der das betrieblich geht.

Dragonracer21 
Fragesteller
 24.06.2020, 22:29

Ja, was soll ich denn machen? Es hieß vor einigen Wochen, ob ich ne Ausbildung dort machen will und man hat mir bis heute nicht deswegen Bescheid gesagt. Er hatte mir damals nichtmal gesagt, ob die Urlaubstage im Falle des Falls, also wenn ich angenommen werden würde, verfallen würden oder ob sonstiges nötig ist usw. Deswegen habe ich solange damit abgewartet. Ich hatte den Arbeitgeber vor kurzem nach der Ausbildung gefragt, der hatte aber gesagt dass das noch mit dem Oberchef abgeklärt werden muss. Also werde ich doch wohl ein Recht darauf haben meinen Urlaub nehmen zu können, oder? In NRW gehen die Sommerferien bis zum 11. August. Mein Arbeitskollege ist am 26. Juli an einem Sonntag wieder hier. Da wir eine 6 Tage Woche haben, könnte ich meine 14 Tage Urlaub vom 27 Juli bis zum 11 August verbrauchen. Das würde genau passen. Meinst du der richtige Filialleiter ist vielleicht so kulant und verschiebt den Arbeitsbeginn auf den 12. August? Ich bin ja im Betrieb bereits am arbeiten und da ich Fachabitur habe, bekomme ich sowieso eine Lehrverkürzung. Was meinst du, wird er das so mit mir machen können?

LG

Oma1705  24.06.2020, 22:31
@Dragonracer21

Dann sprich ihn darauf an. Ich kann das nicht beurteilen, ob er das genehmigt.

Familiengerd  25.06.2020, 12:45
@Dragonracer21

Dein Urlaub muss Dir gewährt werden.

Eine Auszahlung ist nicht erlaubt - das ist sie nur dann, wenn der urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (ganz oder teilweise) nicht mehr genommen werden kann. Du wirst aber weiter da beschäftigt sein; dass aus dem Arbeits- ein Ausbildungsverhältnis wird, spielt dabei keine Rolle.

Da wir eine 6 Tage Woche haben, könnte ich meine 14 Tage Urlaub vom 27 Juli bis zum 11 August verbrauchen. Das würde genau passen.

Wenn keine wirklich (!) zwingenden (!) betrieblichen Gründe gegen diesen Termin sprechen, muss der Arbeitgeber Dir Deinen Urlaub zu diesem Zeitpunkt gewähren. Er darf auch nicht abgelehnt werden mit der Begründung "zu kurzfristig beantragt"!

Dragonracer21 
Fragesteller
 27.06.2020, 22:03
@Familiengerd

@Familiengerd Und was ist, wenn er sagt, dass ich sie nicht nehmen kann, weil am 01. August die Lehre beginnt? Die Ausrede zählt auch nicht, oder? Weil es ja nur darum geht, ob ich weiter dort beschäftigt bin oder nicht? Wie kann ich meinen Arbeitgeber davon überzeugen, dass er mir den Urlaub vom 27. Juli bis 11. August gibt?

LG

Familiengerd  29.06.2020, 11:45
@Dragonracer21
Und was ist, wenn er sagt, dass ich sie nicht nehmen kann, weil am 01. August die Lehre beginnt?

Das ist - besonders in diesem Fall - kein Grund, dir den Urlaub zu verweigern. Und von "nicht können" wegen des Beginns der Ausbildung kann (rechtlich) überhaupt keine Rede sein.: Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die dieses "nicht können" stützen würde.

Es ist ja eine Probezeit vorgeschrieben; zwar könnte man jetzt sagen, durch den Urlaub verkürze sich faktisch die Zeit, in der der Arbietgebere Dich erproben könne - aber erstens sind es nur wenige Tage und zweitens kennt Dich Dein Arbeitgeber aufgrund der vorangegangenen Beschäftigung.

Deine einzige Chance besteht aber nur darin, Deinen Arbeitgeber/Deine Vorgesetzten davon zu überzeugen, dass es betrieblich überhaupt kein Problem gibt, wenn Du den Urlaub - wie von Dir vorgeschlagen - nimmst. Du könntest zwar (rechtliche gesehen) die Urlaubsgenehmigung einklagen oder durch eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitgeber erwirken, das wäre praktisch aber ein "Eigentor", da Du dadurch höchstwahrscheinlich das Verhältnis zum Arbeitgeber weiter verschlechtern würdest (den "Grundstein" für die Verschlechterung" hat er ja bereits durch die unnötige Urlaubsverweigerung gelegt) und das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit "ganz normal" fristlos gekündigt werden kann.

Das hier ist ein deutliches Beispiel für die Tatsache, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge sind ...

Dragonracer21 
Fragesteller
 30.06.2020, 00:09
@Familiengerd

Der Ausbildungsvertrag ist noch nicht unterschrieben. Ich soll morgen für den Oberchef zwei Formen, worunter wohl auch der Ausbildungsvertrag sein wird, unterschreiben. Wie kann ich ihn am besten und überzeugensten darauf ansprechen? Ich kann nicht einfach so sagen, dass das mein gutes Recht ist, wenn er mit dem "du fängst bald ne Lehre an" Argument daher kommt, oder? Sonst würde ich das Verhältnis zum Arbeitgeber verschlechtern. Kannst du mir bis morgen vormittag sagen, wie ich ihn am besten drauf ansprechen kann?

Familiengerd  30.06.2020, 11:12
@Dragonracer21

Da kannst Du ihm wohl nur Deine Situation und Deine Vorstellungen erläutern (auch mit den bekannten, genannten Argumenten) und ihn bitten - und darauf hoffen -, dass erDir entgegenkommt und dem entspricht.

Denn richtig ist tatsächlich: Mit "das ist mein gutes Recht" wirst Du ihm nicht kommen können (siehe den Schluss meines letzten Kommentars).