Hab ich Anspruch auf Kindergeld wenn ich einen Nebenjob (max450) habe?

2 Antworten

Nein, du hast bzw. deine Eltern haben keinen Anspruch.

Rolf Rinkel, Leiter der Familienkasse Freiburg, kennt diese Masche. Das Problem ist, dass es manchmal nicht einfach herauszufinden ist, ob jemand ein ernsthaftes Studieninteresse verfolgt mit seiner Bewerbung, oder ob es nur um den Bezug von Kindergeld geht. Dennoch warnt die Familienkasse vor dieser Art Betrug. „Wer noch keinen Studienplatz hat und sich auf einen solchen bewirbt, muss seine Bemühungen nachweisen und zwar glaubhaft und nachhaltig,“ sagt Rinkel.
Die Familienkasse erfragt Eingangsbelege und andere Unterlagen bei den Uni-Sekretariaten, und auch die Umsetzbarkeit des Studienwunsches wird geprüft. Wenn sich zum Beispiel jemand mit einem 3,4 Abitur auf einen Medizin-Studienplatz bewirbt, drohen zahlreiche Wartesemester. In solchen Fällen nimmt die Familienkasse Kontakt zu den Bewerbern auf und schlägt realistischere Alternativen vor.
Ausschlaggebend sei deshalb nicht nur die Glaubwürdigkeit des Antragstellers, sondern die Gesamtbeurteilung des konkreten Einzelfalles und der vorliegenden Nachweise, so Rinkel. "Können diese nicht erbracht werden, wird der Anspruch auf das Kindergeld abgelehnt. Gezahlte Leistungen können auch zurückgefordert werden."
Wer absichtlich täuscht, macht sich strafbar
Für vorsätzliche oder auch nur leichtfertige Täuscher könne es auch sehr unangenehm werden, warnt Rinkel. „Stellt sich im Einzelfall heraus, dass uns Unterlagen gefälscht vorgelegt worden sind, dann kann dies auch zur Prüfung eines Straftatbestandes führen.“

Quelle: http://fudder.de/kindergeld-betrug-taschengeld-fuer-die-weltreise--118164176.html

MarlaToT 
Fragesteller
 30.06.2019, 13:57

Dann bewerbe ich mich für ds Studium meiner Wahl. Da weiß ich auch nicht, ob ich genommen werde. Und falls ich eine Ablehnung bekomme, kann ich alles ja ganz legal in die Wege leiten.
Beziehungsweise kann man doch einfach snstatt das utopisch zu erlangende Medizin-Studium ein Anderes wählen, welche in dem Fall glaubhafter erscheint. Rein Hypothetisch natürlich. Mir hast du damit jetzt schon genug Angst gemacht.

siola55  30.06.2019, 17:53
Nein, du hast bzw. deine Eltern haben keinen Anspruch...

Hat sie bzw. haben die Eltern aber doch laut dem "Merkblatt Kindergeld" auf Seite 15 ;-)

liavah  30.06.2019, 19:04
@siola55

Aber nicht, wenn man nicht ernsthaft an einer Ausbildung interessiert ist. "Ausbildungssuchend" heißt: Die Fragestellerin bemüht sich ernsthaft darum.
Sie hat aber geäußert, dass sie sich nur "pro forma" für einen Studiengang bewirbt und dann garantiert abgelehnt wird. *So* funktioniert das nicht!

Hey MariaToT,

da gibt es legalere Möglichkeiten laut dem "Merkblatt Kindergeld" auf Seite 15 - du mußt dich nur als "Ausbildungsssuchend" melden, dann ist auch dein 450-Euro-Minijob kein Problem:

Bild zum Beitrag

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

 - (Ausbildung und Studium, Nebenjob, Kindergeld)
liavah  30.06.2019, 19:06

Ja, unter genau den oben genannten Umständen.

Deswegen habe ich nun überlegt mich für ein Studium zu bewerben wo ich garantiert zu abgelehnt werde. Damit dann den Kindergeldanspruch geltend zu machen

schreibt die Fragestellerin. Da ist nichts von "ernsthaften Bemühungen" zu merken!