Kann mein Mann die Riester Kinderzulage erhalten?
Liebe Community -
ich habe folgende Frage: Ich bin verheiratet, lebe mit meinem Mann zusammen, wir haben einen gemeinsamen Sohn. Mein Mann hat einen Wohn Riester Vertrag. Nun wollte er die Kinderzulage in Höhe von 184 € geltend machen - leider wurde ihm das mit folgender Begründung verwehrt: Das Kindergeld meines Sohnes geht auf das Konto ihrer Frau, deshalb ist nur sie zulageberechtigt. Ich selbst habe keinen Riester Vertrag, kann somit auch keine Kinderzulage geltend machen. Ich möchte weiterhin, dass das Kindergeld auf mein Konto angewiesen wird. Kann ich die " Kinderzulageberechtigung" schriftlich an meinen Mann abtreten? 'Wir sind doch eine eheliche Gemeinschaft und haben beide Anspruch auf das Kindergeld - vielleicht kennt sich ja jemand etwas genauer damit aus.
4 Antworten
Diese Aussage verwundert mich sehr.
Bei uns war es genau umgekehrt aber auch gesplittet.
Kindergeld habe ich erhalten und mehrere Jahre hatte meine Frau in der Riester-Förderung die Kinder geltend gemacht, da nur sie einen Vertrag hatte. Jetzt habe ich auch einen Riestervertrag und wir haben uns die Kinderfreibeträge geteilt. Ging ganz einfach durch ankreuzen auf dem Formular zur Riester-Förderung, den uns unsere Bank vorausgefüllt hatte.
Hallo anabelli,
das ist eine interessante Frage. In den meisten Fällen ist es möglich, die Kinderzulage für den Vertrag des Ehegatten zu beantragen.
Ob dein Mann die Kinderzulage für die Riester-Rente erhält, hängt vom Kindergeldanspruchab. Der Anspruchsberechtigte der Kinderzulage ist grundsätzlich die Person, derauch das Kindergeld zufließt. Bei leiblichen Eltern, Adoptiveltern oderPflegeeltern, die im Beitragsjahr miteinander verheiratet sind und nichtdauerhaft getrennt leben, steht die Kinderzulage - unabhängig von der Festsetzungdes Kindergeldes - der Riester-Rente der Mutter zu, das müsste bei euch der Fall sein. Auf Antrag beider Elternkann die Kinderzulage vom Vater in Anspruch genommen werden, dabei müssen in den meisten Fällen beide Eltern auf dem Antrag unterschreiben. Bei nichtverheirateten, geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern wird dieKinderzulage nur in die Riester-Rente der Person gezahlt, die das Kindergeldbekommt. Die Kinderzulage wird pro Kind und Jahr nur einmal gewährt.
Ich hoffe meine Antwort hilft dir weiter.
Viele Grüße,
Christina vom Allianz Hilft Team
Im Normalfall erhält die Person die Kinderzulage, die auch das Kindergeld erhält, also in der Regel die Frau. Dein Mann kann aber auch die Kinderzulage erhalten. Hierzu muss eigentlich nur ein Formular ausgefüllt werden und du musst unterschreiben, dass er die Zulage erhalten soll. Das Formular sollte deine Bank/Bausparkasse haben. Wenn dein Berater meint das geht nicht, wende dich mal direkt an die Bank/Bausparkasse.
Das kannst du tun.