Kindergeldanspruch bei Zwangsexmatrikulation?

5 Antworten

Nach Beendigung der Ausbildung (Abbruch des Studiums) erhalten Eltern unter folgenden Voraussetzungen weiterhin Kindergeld für volljährige Kinder:
 
1. Ist das Kind bei Abbruch seines Studiums noch nicht 21 Jahre alt, erhalten Eltern bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist (§  32 Abs. 2 Nr. 1 EStG; DA 63.3.1).
 
2.Hat das Kind bereits seinen 21. Geburtstag gefeiert, bekommen Eltern für das Kind bis zu seinem 25. Geburtstag Kindergeld, wenn das Kind sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (§  32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG; DA 63.3.3).
 
3.Kann der Familienkasse bis zum Ablauf dieses Vier-Monats-Zeitraums nicht nachgewiesen werden, dass das Kind für einen Beruf ausgebildet wird, fällt das Kindergeld rückwirkend ab dem Studienabbruch weg, wenn es nicht nachweist, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz kümmert (§  32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG; DA 63.3.4).

https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/der-praktische-fall-studienabbrecher-kindergeld-oder-steuerabzug-fuer-unterhaltsleistungen-f65341

Ja, du kannst weiter Kindergeld bekommen, wenn du in Ausbildung Schule oder sozialem Jahr bist.

siola55  06.09.2020, 07:50

...oder als Ausbildungssuchend:

Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung als ausbildungsplatzsuchendes Kind ist ab dem Monat möglich, ab dem das Kind ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist.
siola55  06.09.2020, 07:53
@siola55

...dürfte auch fürs Studium gelten!?

Rheinflip  06.09.2020, 08:18
@siola55

Sie studiert nicht mehr

siola55  06.09.2020, 08:26
@Rheinflip

Ja klar du "Schlaule", aber auch bei Studiumabbruch - und dazu muß der Fragesteller ja vorher studiert haben🤣! - besteht Kindergeldanspruch:

A 16 Volljährige Kinder in einer Übergangszeit

...

(2) 1Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. 2 Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen , wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. 3Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.

Ja klar - bis längstens zum 25. Lebensjahr 😂!

chrischtina 
Fragesteller
 06.09.2020, 07:56

Ja das habe ich im Blick! Ich hatte nur Angst, dass der Anspruch verfällt, weil ich aufgrund nichterbrachter Leistung exmatrikuliert wurde und leider habe ich dazu im Internet auch nichts gefunden. Aber sas hier beruhigt mich, danke!

siola55  06.09.2020, 08:20
@chrischtina

Laut der "Dienstanweisung zum Kindergeld" (googeln nach da-kg 2019) gilt folgendes unter dem Punkt:

A 15.10 Beginn, Ende und Unterbrechung der Ausbildung

...

(11) 1Wird das Studium abgebrochen, gilt die Ausbildung mit Ablauf des Monats als beendet, in dem die Abbruchentscheidung von dem Studierenden tatsächlich vollzogen wird, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die Exmatrikulation erfolgt. 2Diese ist durch eine Exmatrikulations-bescheinigung nachzuweisen.

A 16 Volljährige Kinder in einer Übergangszeit

...

(2) 1Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. 2 Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. 3Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.

Dies dürfte analog auch fürs Studium gelten!?