Kindergeldanspruch - dualer Student, eigene Wohnung?

3 Antworten

Es geht bei der Zahlung von Kindergeld nur darum, wer finanziell durch das Kind belastet ist.

Bekommst Du von den Eltern Unterhalt, mindestens in Höhe des Kindergeldes, steht ihnen das Kindergeld zu und wird an sie ausgezahlt. Zahlen sie unterhalb des Kindergeldes, wird aufgeteilt. Zahlen sie nichts, bekommst Du das Kindergeld.

Den Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e) (Abzweigungsantrag) findest Du auf den Internetseiten der Arbeitsagentur. An Dich wird ab Antragstellung gezahlt, wenn Du 18 bist und nicht bei den Eltern lebst.

Günstiger ist mitunter, wenn die Eltern das Kindergeld bekommen und an Dich weitergeben. Bei Ihnen könnten Gehaltsbestandteile von der Kindergeldzahlung abhängen und sie würden den Ausbildungsfreibetrag bekommen, wenn Du auswärts untergebracht bist.

Wenn dir deine Mutter bzw.dein Vater oder Eltern dann nicht wenigstens Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes zahlen,also z.B. gar nichts,wenn du so ein gutes Einkommen hättest das du deinen Unterhaltsanspruch auch selber decken könntest,dann steht dir dein volles Kindergeld zu!

Entweder du bekommst es dann überwiesen oder sie schicken eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse und geben darin deine Kontoverbindung an,dann bekommst du es direkt von der Familienkasse auf dein Konto.

Machen sie das nicht,dann kannst du selber bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung stellen.

Formular findest du auf der Seite der Agentur für Arbeit / Familienkasse.

Dein Unterhaltsanspruch würde für Azubis in eigener Wohnung / WG - laut Düsseldorfer Tabelle 670 € Netto betragen,dazu können noch mal 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten / Schulbedarfe ) kommen,wenn dir diese laut zuständigen OLG - zustehen würden.

Der Anspruch könnte dann also bei 760 € liegen und davon wird dann Netto Azubi Verdienst + Kindergeld abgezogen,nur wenn dann noch ein Bedarf bestehen würde,stünde dir noch Unterhalt zu,falls sie leistungsfähig sein würden.

Wenn du nicht mehr zuhause lebst und Anspruch auf Kindergeld hast steht es dir auch zu. Deine Mutter kann das Geld also nicht einfach behalten. Das Einkommen ist von Kindergeldzahlungen unabhängig. Michael Schuhmacher bekommt auch Kindergeld für seine Kinder.

Der spendet es zwar, aber das kannst du ja auch machen, wenn du möchtest.