Kindergeld + FSJ + Nebenjob geht das?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann,solange du noch keine 25 bist und durch deine abgeschlossene Berufsausbildung keiner Kindergeldschädlichen Nebenbeschäftigung nachgehst !

Das würde dann der Fall sein,wenn du neben deinem freiwilligen Dienst eine Nebenbeschäftigung ausüben würdest,die die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht übersteigt.

Wenn du Mieter von selber bewohntem Wohnraum bist,dann hättest du dem Grunde nach auch Anspruch auf Wohngeld,ggf.würde auch bei Ablehnung eine ALG - 2 Aufstockung in Betracht kommen.

Aber da würdest du sicher auch nichts bzw.nicht viel bekommen,weil dann der Freibetrag von 200 € von deinem FSJ - Gehalt entfallen würde,wenn du eine Nebentätigkeit aufnehmen würdest.

Denn dann stehen dir nur Freibeträge auf dein Nebeneinkommen nach § 11 b SGB - ll zu und dein FSJ - Gehalt und das Kindergeld würden voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Und dann käme noch dein anrechenbares Nettoeinkommen nach Abzug deiner Freibeträge dazu.

Wenn du also angenommen 350 € FSJ - Gehalt bekommen würdest + 188 € Kindergeld = 538 €.

Dann würdest du angenommen noch 400 € Brutto wie Netto nebenbei verdienen,dann hättest du Freibeträge von 160 € und 240 € wäre dein anrechenbares Einkommen.

Demnach hättest du dann ca.778 € anrechenbares Einkommen,würdest du alleine leben,dann stünden dir derzeit 399 € Regelsatz zu,es bleiben dann noch ca.379 € für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) übrig.

Würdest du mehr zahlen müssen,dann stünde dir entweder vorrangig Wohngeld zu oder aber eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter.

Wenn du mit deinem Freund zusammen wohnen würdest,dann stünde dir in dem Fall nichts mehr vom Jobcenter zu,weil sich dann min.die Kosten der Unterkunft und Heizung halbieren würden,dein Kopfanteil läge dann also nur noch bei 50 % der Warmmiete und dann würdest du in diesem Beispiel keinen Anspruch mehr haben,weil du deinen Bedarf mit deinem anrechenbaren Einkommen decken könntest.

sophiex396 
Fragesteller
 08.09.2015, 13:41

Also in diesem Fall ist es so das ich mit meinem Freund grade erst vor einen Monat zusammen gezogen bin. Vielen Dank schon einmal für deine ausführliche Antwort und das du dir so viel Zeit genommen hast :)

isomatte  08.09.2015, 16:37
@sophiex396

Dann könntet ihr der evtl.Unterhaltsvermutung des Jobcenters schriftlich widersprechen,sollte diese unterstellt werden !

Denn wenn ihr euch nicht von Anfang an freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen wollt,dann darf das Einkommen des Freundes zumindest im 1 Jahr des gemeinsamen Zusammenlebens nicht auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet werden.

Das würde dann bedeuten,dass du dann erst mal deine 399 € Regelsatz hättest + deine 50 % Kopfanteil der KDU - und das ergibt dann deinen Bedarf.

Würde die Warmmiete angenommen bei 500 € liegen,dann stünden dir davon 250 € zu und mit deinen 399 € Regelsatz läge der Bedarf bei min.649 € pro Monat.

Wenn du jetzt nur deine angenommenen 350 € FSJ - Gehalt bekommen würdest und keiner Nebentätigkeit nachgehen würdest,dann würde dir das Jobcenter davon theoretisch 200 € Freibetrag abziehen,also nur 150 € anrechenbares FSJ - Gehalt übrig bleiben.

Zu diesen 150 € käme dann dein Kindergeld von 188 €,dass würden dann gesamt 338 € ergeben.

Da dein Bedarf aber bei 649 € liegen würde,stünde dir in diesem Fall vom Jobcenter eine Aufstockung von min.311 € pro Monat zu.

Würdest du aber jetzt noch diese 400 € Brutto / Netto pro Monat dazu verdienen,dann fallen diese 200 € Freibetrag weg,es würden 350 € + 188 € = 538 € angerechnet und dann kämen noch die 240 € anrechenbares Erwerbseinkommen dazu.

Dann hättest du ca.778 € und dein Bedarf würde bei ca.649 € liegen,demnach kannst du deinen Bedarf auch ohne Hilfe decken und würdest nichts mehr bekommen.

Du hättest also ohne Nebentätigkeit pro Monat in dem Beispiel 350 € FSJ - Gehalt + 188 € Kindergeld + 311 € ALG - 2 Aufstockung = 849 € pro Monat.

Mit 400 € Nebeneinkommen würden es dann mit den 350 € FSJ - Gehalt + 188 € Kindergeld = 938 € pro Monat.

Du hättest also pro Monat gerade mal ca. 90 € mehr zur Verfügung,wenn du einer Nebentätigkeit mit 400 € Brutto wie Netto nachgehen würdest.

sophiex396 
Fragesteller
 11.09.2015, 10:06
@isomatte

okay, also vielen Dank nochmal für deine ausführliche Erklärung, da weiß ich ja erstmals bescheid :)

isomatte  11.09.2015, 19:27
@sophiex396

Danke dir für deinen Stern !

Ja das Kindergeld muss gezahlt werden b.z.w Solange Du es beantragt hast.Erkundige Dich auch nach Ausbildungsbeihilfe und Wohngeld

Da hilft nur Nachfragen direkt beim Amt. 

Wer in den vier Monaten nach Schulende keinen Ausbildungsplatz finden konnte, muss die Bemühungen hierüber der Familienkasse nachweisen. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Durch das Steuervereinfachungsgesetz ist ab Januar 2012 die bisher geltende Einkommensgrenze von 8.004 Euro im Kalenderjahr weggefallen. Kinder in den oben genannten Fällen können unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte und Bezüge berücksichtigt werden.
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums gilt dies ab Januar 2012 jedoch nur noch, wenn sie keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen. Hierbei ist eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger, wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis unschädlich.

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/detmold/Agentur/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI585757