Widerruf der Garantieversicherung beim Autokauf möglich?

3 Antworten

Was stand denn im Vertrag bzgl. Widerruf? Und im Zweifelsfall ist der Händler als Abschlussvermittler dein Ansprechpartner, nicht die Versicherung.


Nix, es stand nur die Versicherungsprämie da. Bei einer üblichen Garantieversicherung bin ich doch Versicherungsnehmer und nicht der Händler oder?

@pratwa

Natürlich bist du Versicherungsnehmer, aber bzgl. des Abschlusses ist erstmal der Händler Ansprechpartner.

Und einen Vertrag, egal welcher Art, kannst du nur in bestimmten Fällen widerrufen. Diesen Fall sehe ich hier nicht wenn kein schriftlicher Vertrag mit Details zu diesem Recht vorliegt. Was ich allerdings so nicht ganz glauben kann.

@Almalexian

Natürlich bist du Versicherungsnehmer, aber bzgl. des Abschlusses ist erstmal der Händler Ansprechpartner.

Woher wissen Sie das? Es sieht eher danach aus, als wenn er die "Versicherte Person" wäre und nicht "Versicherungsnehmer".

@Falkenpost

Dass die beiden Begriffe synonym sind weißt du?

Hast du irgendwelche Versicherungsbedingungen ausgehändigt bekommen? 

Danke

Hab die Antwort:

hren Versicherungsantrag können Sie binnen 14 Tagen nach der Unterschrift widerrufen.

Aber Achtung: Sobald Sie die erste Prämie gezahlt haben, ist das Widerrufsrecht unter Umständen erloschen.

Deshalb versuchen viele Versicherungsvermittler, den
ersten Beitrag gleich in Bar oder per Verrechnungsscheck mitzunehmen.
Wer sich darauf einlässt, verwirkt sein Widerrufsrecht.

Eventuell aber besteht sogar ein erweitertes Recht auf Widerruf:

Sollten Sie im Antrag nämlich nicht auf Ihr
Widerrufsrecht hingewiesen werden oder die Kenntnisnahme über das
Widerrufsrecht nicht per Unterschrift bestätigt haben, so ist der
Widerruf sogar noch 30 Tage nach der ersten Prämienzahlung möglich. In
dem Fall kommt kein Vertrag zustande und Sie erhalten Ihre eventuell
schon gezahlte Prämie zurück.

Grundsätzlich aber entfällt das Widerrufsrecht ...

wenn das Recht auf einen Widerspruch besteht (

siehe unten

)

bei Versicherungsdauern von nur einem Jahr (siehe unter Widerspruch) wenn ein sofortiger Versicherungsschutz gewünscht wird

bei Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (

siehe unter Rücktritt

)

bei Versicherungen für Firmen und Gewerbebetriebe

Hallo!

Deshalb versuchen viele Versicherungsvermittler, den
ersten Beitrag gleich in Bar oder per Verrechnungsscheck mitzunehmen. Wer sich darauf einlässt, verwirkt sein Widerrufsrecht.

Diese Information ist mir neu. Dies würde bedeuten, dass für technische Versicherungen, welche bei Kauf mit abgeschlossen und bezahlt werden, kein Widerrufsrecht gilt.

Können Sie diese These bitte belegen?

Gruß
Falke