Autokauf Zusage per E-Mail widerrufen

3 Antworten

hallo

du hast kein wiederrufsrecht !! da muttu zahlen , sei froh , mit 15% bist du glimpflich davongekommen ,

wir berechnen in solchen fällen 15% sowie entgangener gewinn sowie unkosten bezüglich des kfz

gruss

Leider wirst Du hier wohl zahlen müssen, denn das Widerrufsrecht greift nur bei Fernabsatzverträgen - und genau ein solcher liegt hier m.E. nicht vor. Gemäß § 312b BGB liegt nämlich genau dann kein Fernabsatzvertrag vor, wenn die Kommunikation nicht (Zitat) "im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt" (Zitat Ende, § 312 b, Abs. 1, Satz 1). Da Du aber den Händler direkt kontaktiert hast, ohne über das Portal zu gehen, liegt hier gerade eben kein Fernabsatzvertrag vor. Und da der Autokauf keiner besonderen Formvorgabe unterliegt, musst Du das Auto jetzt kaufen oder aber dem Händler Entschädigung leisten.

Siehe auch die zugehörige Einzelnorm unter

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html

Auf den Widerruf würde ich hier nicht setzen; viel eher wäre es ggfs. möglich, den Vertrag anzufechten mit Verweis auf die Finanzierung (==verbundenes Geschäft) bzw. den offensichtlichen Zusammenhang. Das aber sollte ein Anwalt übernehmen. Drucke Deine Mail aus (bzzw. die gesamte Kommunikation mit dem Händler), und bringe sie zum Gespräch mit dem Anwalt mit.

Hi, siehe Link. Hast ein Widerrufsrecht nach Belehrung durch den Verkäufer - aber denke auch an Ebay: Vertrag ist Vertrag. Im Zweifelsfalle gehe zum RA. Gruß Osmond http://www.internetrecht-rostock.de/autokauf-internet.htm

Hi, danke für die Antwort!

Über eBay habe ich den Wagen nicht gekauft, sondern über autoscout gefunden und dann mit dem Verkäufer telefoniert. Über autoscout habe ich keinerlei Verträge abgeschlossen. In meiner Kaufbestätigung habe ich autoscout auch nicht erwähnt.

Also heißt es für mich, einfach einen Widerruf per Einschreiben an den Verkäufer schicken und gut ist. Falls er weiteres von mir fordert, schalte ich einen Anwalt dazwischen. Meiner Ansicht nach unterliegt meine Kaufbestätigung dem Fernabsatzgesetz und daher habe ich ein Widerrufsrecht.

@qmp12

Hi, ACHTUNG: bin kein Volljurist! lgO

Widerspruch. Da er nicht das Portal gewählt hat, sondern den Verkäufer direkt angerufen und den Vertrag geschlossen hat (so denn einer rechtsgültig zustande gekommen ist!), steht ihm kein Widerrufsrecht zu.