Autokauf Zusage per E-Mail widerrufen
Hallo,
Ich hatte mir über ein Automobilportal einen Wagen ausgesucht, den ich mir gerne kaufen wollte. Habe dann den Händler angerufen und wegen einer Finanzierung nachgefragt. Der Händler hat mir erzählt, dass ich ihm zunächst eine Kaufbestätigung per E-Mail schicken soll, was ich auch gemacht habe. In der Kaufbestätigung habe ich aber nichts von einer Finanzierung geschrieben, sondern einfach nur das ich den Wagen zu dem Preis kaufen möchte mit meinen Adressdaten.
Als das Finanzierungsangebot bei mir ankam, hat mir das nicht gefallen und ich wollte den Wagen nicht mehr kaufen. Da hat der Händler mir per Mail geschrieben, dass ich aber ein Auto bestellt hätte. Das Auto was ich im Angebot gesehen hatte, steht aber meines Wissens auf seinem Hof und ist definitiv kein Bestellfahrzeug. Daraufhin habe ich ihm eine Mail geschickt, dass ich den Vertrag widerrufe aufgrund des Fernabsatzgesetzes.
Er hat dann bei mir angerufen und meinte, dass aufgrund der Formulierung meiner Kaufbestätigung ein Widerrufsrecht nicht gebe und der Widerruf mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre (15% des Kaufpreises).
Da ich meine Kaufbestätigung per Mail geschickt hatte, habe ich ja eigentlich ein 14 tägiges Widerrufsrecht oder? Muss ich wirklich die 15% Entschädigung bezahlen wenn ich den Vertrag widerrufen möchte? Denn wobei sollen denn 15% Kosten angefallen sein? Ich habe den Wagen ja noch nichtmal gefahren oder war jemals bei dem Händler vor Ort.
Ich bedanke mich schonmal im vorraus.
3 Antworten
hallo
du hast kein wiederrufsrecht !! da muttu zahlen , sei froh , mit 15% bist du glimpflich davongekommen ,
wir berechnen in solchen fällen 15% sowie entgangener gewinn sowie unkosten bezüglich des kfz
gruss
Leider wirst Du hier wohl zahlen müssen, denn das Widerrufsrecht greift nur bei Fernabsatzverträgen - und genau ein solcher liegt hier m.E. nicht vor. Gemäß § 312b BGB liegt nämlich genau dann kein Fernabsatzvertrag vor, wenn die Kommunikation nicht (Zitat) "im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt" (Zitat Ende, § 312 b, Abs. 1, Satz 1). Da Du aber den Händler direkt kontaktiert hast, ohne über das Portal zu gehen, liegt hier gerade eben kein Fernabsatzvertrag vor. Und da der Autokauf keiner besonderen Formvorgabe unterliegt, musst Du das Auto jetzt kaufen oder aber dem Händler Entschädigung leisten.
Siehe auch die zugehörige Einzelnorm unter
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html
Auf den Widerruf würde ich hier nicht setzen; viel eher wäre es ggfs. möglich, den Vertrag anzufechten mit Verweis auf die Finanzierung (==verbundenes Geschäft) bzw. den offensichtlichen Zusammenhang. Das aber sollte ein Anwalt übernehmen. Drucke Deine Mail aus (bzzw. die gesamte Kommunikation mit dem Händler), und bringe sie zum Gespräch mit dem Anwalt mit.
Hi, siehe Link. Hast ein Widerrufsrecht nach Belehrung durch den Verkäufer - aber denke auch an Ebay: Vertrag ist Vertrag. Im Zweifelsfalle gehe zum RA. Gruß Osmond http://www.internetrecht-rostock.de/autokauf-internet.htm
Hi, ACHTUNG: bin kein Volljurist! lgO
Widerspruch. Da er nicht das Portal gewählt hat, sondern den Verkäufer direkt angerufen und den Vertrag geschlossen hat (so denn einer rechtsgültig zustande gekommen ist!), steht ihm kein Widerrufsrecht zu.
Hi, danke für die Antwort!
Über eBay habe ich den Wagen nicht gekauft, sondern über autoscout gefunden und dann mit dem Verkäufer telefoniert. Über autoscout habe ich keinerlei Verträge abgeschlossen. In meiner Kaufbestätigung habe ich autoscout auch nicht erwähnt.
Also heißt es für mich, einfach einen Widerruf per Einschreiben an den Verkäufer schicken und gut ist. Falls er weiteres von mir fordert, schalte ich einen Anwalt dazwischen. Meiner Ansicht nach unterliegt meine Kaufbestätigung dem Fernabsatzgesetz und daher habe ich ein Widerrufsrecht.