Widerrufsrecht Rückmeldung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es handelt sich bei einer Kündigung und bei einem Widerruf um eine einseitige Willenserklärung, die NICHT bestätigt werden muss!

Viele/die meisten machen das dennoch, alleine schon aus Höflichkeit, einen Anspruch hierauf hast Du jedoch nicht.

Tipp: Solche Dinge würde ich immer per Einwurfeinschreiben versenden oder persönlich gegen Unterschrift abgeben.

Man greife zum Telefon, rufe an, und frage nach dem Stand der Bearbeitung.

Höflich und freundlich sein, dann kriegst du auch Auskunft.

Die Mühe brauchen sie sich nicht machen.

Rufe einfach bei der Bank an, ob das Konto wieder gelöscht wurde.

es dauert eben so lange, wie es eben dauert bis es bearbeitet ist.. eine exakte Antwort kann dir hier auch keiner geben

Außer diejenige, die in der selben Situation waren, und daher eine Prognose geben können :)

@klauszi

von denen bekommst auch keine exakte Antwort.. bei dem einen gings schneller, bei dem anderen hat es länger gedauert.. und nun ? bist jetzt schlauer.. ? warte halt einfach.. und frag zur Sicherheit telefonisch nach, wenn du meinst es dauert zu lange.. wo ist da das Problem ?

@Atlantica666

Sorry, war nicht böse gemeint. Wenn Personen z.B. Monate gewartet haben, dann weiß ich, dass ich mit einer kurzzeitigen Rückmeldung nicht rechnen kann.

@klauszi

Siehe Antwort von Alarm67