Grundstück in Hanglage, wer muss an der grundstückgrenze zum Nachbarn den Hang abfangen und sichern , der, der die Erde abträgt?

1 Antwort

http://dejure.org/gesetze/BGB/909.html

§ 909 BGB Vertiefung

Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der
Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei
denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.

....

er darf nicht so abgraben, dass das Nachbargrundstück die Stütze verliert .. das heißt er mus abstützen ...

etwas entsprechendes sollte auch im Nachbarrecht des jweileigen Bundeslandes stehen ...

wenn es zum Streit kommt, zuerst einen Schiedsmann der Gemeinde einschalten - kann sogar so vorgeschrieben sein für Nachbarrechtsstreitigkeiten ...