Grundstück in Hanglage, wer muss an der grundstückgrenze zum Nachbarn den Hang abfangen und sichern , der, der die Erde abträgt?
Wir haben ein Grundstück in hanglage . Unser linker Nachbar auch, liegt aber tiefer. Jetzt gräbt er an der grundstucksgrenze zu uns, wo langsam leicht unser Hang nachrutscht. Wir sind der meinung, er gräbt ab ... also muss er den Hang sichern und abfangen .
Es war mittlerweile alles mit pflanzen gefestigt Er sagt, fruher...Also vor Baubeginn (vor 5 jahren) wäre der Hang nicht so steil gewesen , also muss er nicht entsprechend abfangen. Es ist ein relativ neues Baugebiet und man hat vor 4-5 jahren hier angefangen zu bauen. Durch die Baugruben im Hang sieht sowieso nichts mehr ganz genauso aus wie vor 5 jahren, vor baubeginn. . Wer hat recht ? Wer muss den Hang sichern und abfangen. Wir waren mit bauen zuerst fertig und wohnen bereits seit 2013 drin, also seit 3 jahren. Der Nachbar seit 2015 und er fängt jetzt an, an der grundstucksgrenze zu werkeln . Er will uns nun eine Frist setzen und auffordern den Hang zu sichern. Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich schon jetzt.
1 Antwort
http://dejure.org/gesetze/BGB/909.html
§ 909 BGB VertiefungEin Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der
Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei
denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.
....
er darf nicht so abgraben, dass das Nachbargrundstück die Stütze verliert .. das heißt er mus abstützen ...
etwas entsprechendes sollte auch im Nachbarrecht des jweileigen Bundeslandes stehen ...
wenn es zum Streit kommt, zuerst einen Schiedsmann der Gemeinde einschalten - kann sogar so vorgeschrieben sein für Nachbarrechtsstreitigkeiten ...