Darf ich einen Schornstein über die Grundstücksgrenze bauen?

6 Antworten

dafür müsste der Nachbar einverstanden sein - und das muss er nicht
Zuständig ist das Bauamt

Also kann ich nicht vielleicht eine Sondergenehmigung durch die Gemeinde bekommen?? Da durch den Schornstein niemand beeinträchtig wird.

Und der Schornsteinfeger war auch schon da und hatte auch kein Veto eingelegt...

Zuständig für eine Erlaubnis ist IMMER der Grundstückseigentümer . Ohne ihn geht gar nichts.
Die Erlaubnis immer schriftlich anfertigen um späteren Streit auszuschließen.
Danach kannst du zum Bauamt gehen und den Bau beantragen.

... aber jeder Schornstein kann durch das Haus gebaut werden. Da kann aber etwas nicht stimmen.

Und fremder Leute Grundstücke einfach mal so bebauen geht bei uns zumindest nicht.

erst mal muss der eigentümer des anderen grundstückes da zustimmen

das angrenzende Grundstück ist eine Zufahrt (quasi Straße) zu einer Hofeinfahrt. Das Grundstück ist aber nicht mehr bewohnt.

@Karlchen1989

auf eienr zufahrt wird der eigentümer (gemeinde) sicher keinen schornstein genehmigen.

@martinzuhause

auch nicht, wenn der Schornstein erst ab einer Höhe von ca. 2,20m vom Boden her anfängt, so das man dort mit einem Auto oder Transport vorbei kommt?

Es handelt sich um ein Schornstein für einen Pelletofen

Ich würde mir auf jedenfalls das alles schriftlich vom Nachbarn bestätigen lassen.Selbst wenn das Grundstück nicht bewohnt ist,gibt es da trotzdem jemanden,dem das Grundstück gehört.
Jetzt baust du deinen doppelwandigen Schornstein dort an,und später kommt der Besitzer und du baust alles wieder zurück!
Besteht denn keine andere Möglichkeit mit dem Schornstein?