Bin ich gezwungen wenn ich ein Baugrundstück kaufe, die Baufirma des Grundstücksverkäufers zu nehmen?

9 Antworten

Der Besitzer kann allein darüber entscheiden, wem er was verkauft.

Normal wird der Grundstückskauf gleich mit Planung und Bauvertrag gekoppelt. Das ist auch nur recht so.

Aber was ist wenn er zu teuer für uns ist oder seine Firma nicht gut baut. Darf ich da echt nicht nein sagen? Bleibt mir die einzige Lösung einen Bauchsachverständiger zu holen der ihm auf die Finger guckt? Wie wird das heut zu tage gemacht erst bezahlen fürs Haus und dann bauen oder durch den Bausachverständiiger die Abnahme machen und wenn alles okay ist dann bezahlen?

@AllRoundBoy

Die Abnahme macht der Bauleiter der entspr. Firma gemeinsam mit der Bauherrschaft. Dann kommt noch die Abnahme des Bauamtes.

Ein Haus wird nicht in einem Aufwasch bezahlt. Da werden Abschlagszahlungen fällig. Je nach Bauabschnitt wird bezahlt.

@turalo

Entschuldige wenn ich teilweise dumm rüberkomme aber was ist denn nun eine Bauherrschaft? Wie teuer ist diese und wie komme ich an diese ran. Muss ich mich drum kümmern oder dem Bauleiter vor Vertrag diesen Wunsch äußern. Was ist wenn er nun den ersten Bauabschnitt total verfuscht hat? Muss ich ihn dann weiter als Baufirma nehmen oder werden die Fehler verbessert und es geht mit ihm weiter?

Ps Bauamt? was haben die für einen Auftrag? Meine Mauern sind doch den egal

@AllRoundBoy

Die Bauherrschaft bist ggf. Du und Deine Frau.

Dem Bauamt ist gar nichts egal. Dieses Amt macht gewisse Vorgaben, an die sich zwingend zu halten ist. Das wird auch abgenommen am Ende der Bauphase.

Wenn entschieden wurde, das ein Bauabschnitt völlig verpfuscht wurde, muss man Gelegenheit zum Nachbessern geben.

Ich habe in all meinen Dienstjahren noch keinen total verpfuschten Bau gesehen. Reklamationen gibt es an JEDEM Bau, aber die sind regelbar. Das ist dann die Sache des Bauleiters, der ja auch die Subunternehmer beauftragt hat.

@turalo

Ich als Laie habe doch aber absolut keinen Plan was Fusch ist und was nicht. Daher ist es mir lieber einen Bausachverständiger an meiner Seite zu haben. Was für Abnahmen macht denn das Bauamt denn so alles? Sorry wenn ich dich nerve aber du bist echt Top mein Bester

. Danke dir so sehr. Ps würd mich freuen wenn du meine Freundschaftsanfrage annimmst. Wenn das Haus steht dann bekommst DU einen Kasten Bier. versprochen :)

Hallo, ich habe die Frage mal so gelesen und etwas möchte ich dir noch mitteilen.

Wenn der Verkäufer des Baugrundes auch einen "Bauvertrag" mit dir machen möchte, so hast du die Möglichkeit das anzunehmen oder evtl. den Vertrag (und das Grundstück) nicht zu bekommen.

Aber, in der Vertragsgestaltung könntest du noch etwas aufpassen.

Ich habe im Fernsehen so Sendungen wie "Die Bauretter" oder so gesehen und dort wurde u.a. oft darauf hingewiesen das deren  "Bauvertrag" sehr ungünstig für die Bauherren war.

z.B. das kein bestimmter Fertigstellungstermin bzw. dessen überschreiten keine Konsequenzen (d.h. Vertragstrafe) hat

- das die Abschläge gemessen am Baufortschritt zu hoch sind

Da könnte man m.E. dann mal einen Fachmann drauf gucken lassen.

Desweiteren, mal informieren was für einen Ruf dieses Bauunternehmen hat.


Die allerwenigsten Baufirmen werden einen Fixtermin für Fertigstellung nennen. Denk doch mal nach: Baubeginn nach sicherer Frostfreiheit des Bodens. Dann beginnen die Erdarbeiten. Plötzlich regnet es vier Wochen ununterbrochen - wie soll man denn da weiterarbeiten können? Also schon vier Wochen Verzug.

Dann stocken vielleicht die Arbeiten, die in Eigenleistung ausgeführt werden..... wieder Verzug. Und dafür soll dann ein Bauunternehmen verantwortlich gemacht werden?

Man rechnet - wenn alles glatt läuft - ca. ein Jahr von Unterschreiben der Bauantragsunterlagen bis zum Einzug.

Es gilt das, was in einem notariellen Kaufvertag hinsichtlich des Grundstückserwerbs vereinbart wird; sonst nichts!

Nur schön vorsichtig sein und keine Vordatieren Werkverträge unterzeichnen!


Das ist heute leider gängige Praxis. In wie weit man dagegen angehen kann, weiß ich nicht. Vorab jedenfalls nicht. Ich weiß nur, dass z.B. Grundstücksverkäufe in Verbindung mit einer Planung unzulässig sind. Also, vielleicht zuerst kaufen und dann später den Planungs- oder Bauvertrag widerrufen. Das aber vorher mit einem Anwalt besprechen.

Wenn der Verkäufer es in den Kaufvertrag schreibt, ggf. mit entsprechender Vertragsstrafe, dann ist es eben so. Da müsst Ihr dann entscheiden, ob Ihr unterschreibt oder nicht.

Aber was ist wenn er zu teuer für uns ist oder seine Firma nicht gut baut. Darf ich da echt nicht nein sagen? Bleibt mir die einzige Lösung einen Bauchsachverständiger zu holen der ihm auf die Finger guckt? Wie wird das heut zu tage gemacht erst bezahlen fürs Haus und dann bauen oder durch den Bausachverständiiger die Abnahme machen und wenn alles okay ist dann bezahlen?

@AllRoundBoy

Woher weiß, oder woran erkennt ein Laie, ob eine Baufirma gute oder weniger gute Arbeit leistet?

Ich habe lange in einer Baufirma gearbeitet.......