Was darf unser Nachbar (Bau einer Stützmauer)?

3 Antworten

Eine 10m hohe Stützmauer ist schon gewaltig (und gewaltig teuer).

Abgesehen von den  sonstigen rechtlichen Aspekten wird die Durchführung des Bauvorhabens ganz massive Einwirkungen auf euer Grundstück haben, die auch nicht durch das Nachbarrecht gedeckt sind. 

40 cm Mauerdicke ist ein Witz. Vielleicht die Mauerkrone, die Basis wird im Meterbereich sein. Alleine das Fundament geht auf die 3 x 2 m im Querschnitt. Ich vermute, dass der Statiker euren Nachbarn auf den Boden der Tatsachen runterholt. 

Ohne eure Zustimmung, baggert er auf eurem Grundstück überhaupt nicht.

Grundsätzlich kann er eine Stützmauer bauen. Auf seinem Grundstück, und ohne das bei euch ein Krümel Erde umgelagert wird.

Trotzdem muß er in beiden Fällen ein Baustatisches Gutachten vorlegen, das der Hang dadurch nicht Instabiel wird. Dann darf er Baggern.

Aber selbst mit Gutachten fürchte ich das es zu Rissbildung in euerm Haus kommen wird, wenn man die gewachsene Geländestruktur so gravierend verändert.

Ich würde an eurer Stelle zu einem Fachanwalt für Baurecht gehen. Eine Beratung kostet nicht so viel, und ihr habt dann Klarheit über die Rechtslage.

Spätestens wenn ihr Schäden an eurem Haus feststellt, braucht ihr eh einen Baurechtsanwalt.

Lieber jetzt schon einen suchen, der den Fall dann schon kennt. Falls die Stützmauer nicht verhindert werden kann. 

Der Anwalt kann euch auch sagen, ob eventuell ein Baustatisches Gegengutachten Sinn macht.

ABER ERST MAL     Nichts unterschreiben was Baggerarbeiten erlaubt, dann habt ihr die A Karte wenn Schäden entstehen.

Und übrigens bei 10m Höhe reichen 40cm Betonmauer niemals.

Es ist nicht nur der reine Hangdruck durch die Erde, bei Starkregen muß die Wand auch noch das Wasser im Hang abhalten. Aber das rechnet ein Statiker aus.

Hier wäre ein Bodengutachten zu erstellen. Zudem eine Statik die vorgibt, welche Gründungsmassnahmen für die 10 m hohe Mauer erforderlich sind. Auch ist der Erddruck des Hanggeländes zu berücksichtigen. Da darf man sich nicht täuschen, welche Kräfte da einwirken können.

Ich würde auf gar einen Fall zulassen, dass auf meinem Grundstück Aushubarbeiten für diese Mauer gemacht werden. Da sollte der Nachbar schon seine Grundstücksfläche nutzen.

Die Mauer kann so erstellt werden, dass diese direkt an die Grundstücksgrenze anschliesst. 40 cm bei einer Höhe von 10 Metern ist absolut nicht ausreichend.

Bin in der Baubranche tätig und konnte schon erleben, wie schnell eine nicht ausreichend dimensionierte Stützmauer dem Hangdruck nachgibt.

Kann nur empfehlen, mittels Gutachten und Statik alle Nachweise erbringen zu lassen. Ausserdem würde ich den Nachbarn verpflichten, unterschriftlich zu bestätigen, dass im Falle von Schäden er auf seine Kosten diese beseitigen lässt.

Eine solche Vereinbarung sollte man sich von einem Fachanwalt für Baurecht aufsetzen lassen und diese vom Nachbarn unterschriftlich bestätigen lassen.

Dazu kann ich nur raten.