Baubeginn definition

4 Antworten

Baubeginn ist nach amtlicher Definition, wenn Bauarbeiten begonnen werden. Also mit Bodenbewegungen oder Bodenaushub begonnen wird.

Das darf man aber erst, wenn eine Baugenehmigung vorliegt wurde. Die gilt 3 Jahre. Innerhalb dieser Frist muss man entweder eine Verlängerung beantragen oder eine Baubeginnsanzeige an die Bauaufsicht schicken. Wenn danach mit dem Bau begonnen wurde dürfen die Bauarbeiten nicht länger als ein Jahr unterbrochen werden, sonst ist die Baugenehmigung automatisch verfallen. 

Dies sind die Regelungen des öffentlichen Baurechts; privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Verkäufer müssen sich an diese Definitionen halten. Vermeindliche Tricks wie das Aufstellen eines Bauzaunes oder Bauwagens helfen also nicht.

Privatrechtliche Regelungen zum Baubeginn sind aber nur dann sinnvoll, wenn im Vertrag auch geregelt wird, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird.

 

Baubeginn ,Ausbaggern des Lochs für den Keller. Wenn Die Grundplatte aus Beton ( worauf das Haus stehen soll) fertig gegossen ist .Kann man vom eigentlichen Baubeginn reden.

Wenn Oberkante Fertig Keller steht ,kann man von Bauaktivität reden

du bist ja ein ganz schlauer -- aber richtig, sobald du eine baugenehmigung hast und die baubeginnanzeige zum bauamt gesendet hast gilt es als baubeginn!!!

Aber für eine Baugenehmigung muss ich doch schon das Haus geplant haben?

Ich möchte aber erst in 2 Jahren mit dem planen anfangen.

@Daniela84

@daniela

genau, du musst die planung schon erstellen lassen, die genehmigung hat dann zwei bis drei jahre gültigkeit und kann formlos um jeweils ein jahr verlängert werden!!!

Ich kenne solch ein Verfahren. Ich musste der Baubeginnanzeige ein Foto bzw. die Bestätigung des bauleitenden Architekten nach reichen.

Der verlangte dafür, dass der Humusabtrag begonnen wurde. Das machte ich mit dem Spaten und einer Schubkarre.