Was muss die Gemeinde alles am Grundstück machen wenn die Straße verbreitert wird?

3 Antworten

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Die Gemeinde muss an und auf Eurem Grundstüpck gar nichts machen, schon gar keinen Zaun sezuen. Verpflichtet ist sie nur, die Grundstückszufahrt benutzbar herzustellen; die Kosten werden dann aber auf die Erschließungskosten umgelegt, die ihr widerum anteilmäßig zahlen müsst.

Nur in dem Kaufvertrag für den Grundstücksstreifen könnte eine Regelung vereinbart worden sein, dass die Gemeinde einen früher vorhandenen Zaun an die neue Grenze versetzen muss. Das muss aber vereinbart sein, sonst müsst ihr den Zaun selber zahlen.

die müssen es dir auszahlen und grundbuchkosten wegen der umschreibung gehört denen ja auch 

aber ersteinmal kannst du dagegen eingehen und sagen nein aber wenn es erforderlich ist werden sie es dir abkaufen wollen dadurch hatten viele bauern aufeinmal keine geldprobleme mehr

Schau mal in der für dein Bundesland zuständigen Bauordnung nach....

Die Bauordnung hat damit aber auch gar nichts zu tun!! Völlig unsinnige Antwort!!

@Seehausen

Seehausen hat Recht!