Haftung für das Entfernen tragender Wände

5 Antworten

Tja, da gibts leider ein unschönes Zauberwort. Und das nennt sich "Verjährung". Die fängt an zu laufen, wenn der Besitzer der Wohnung (und dabei ist es egal, ob es der ehemalige oder jetzige Besitzer ist) Kenntnis von der Beseitigung der fraglichen Wand erlangt. Die Verjährung betrrägt 3 Jahre. Danach kann der eigentliche Verursacher nicht mehr Schadenersatzpflichtig gemacht werden. Gegenüber der Eigentümergemeinschaft ist der Eigentümer der Schadensverursachenden Wohnung selbstverständlich alleine für den Schaden haftbar. Eine Beseitigung muß er also alleine bezahlen.

einfach so (tragende) Wände entfernen... da hätte doch eigentlich ein Statiker hinzugezogen werden müssen. Und der hätte m.E. auch die Haftung - weil, ist ja sein Job, zu berechnen, was statisch möglich ist und was nicht.

HerbertderErste 
Fragesteller
 30.03.2011, 19:21

Das ist ein Nachkriegshaus, evtl. wurden die tragenden  Wände einfach so entfernt.

Nach dem verursacherprinzip der ders veranlasst hat, der dann aber wieder einen sachverständigen zitiert, der sagt "ist gar nicht so", dann ewiger gerichtssstreit, bist rauskommt, das der ehemalige eigentümer insolvent ist  ...

Du musst selber dafür aufkommen, wenn Du das zeitnah in Ordnung gebracht haben willst...

Ansich wären die seinerzeitigen Eigentümer regrsspflichtig. Nur die Erwerber sind nich von Eigenschuld frei zu sprechen, denn die haben sich vor Erwerb ungenügend informiert. Sorry.

Der jetzige....Der hätte nämlich nen Gutachter hinzuziehen sollen,hier wirste doch überall beschissen...

HerbertderErste 
Fragesteller
 30.03.2011, 19:18

und wenn der jetzige Besitzer von nichts wußte?

klara2005  30.03.2011, 19:21
@HerbertderErste

Ein Gutachter hätte vor dem Kauf gutgetan...

wollyuno  30.03.2011, 20:27
@klara2005

naja gutachter sind auch menschen,die nicht alles erkennen und meist nachher.hab schon ein paar erlebt,die kannst in der pfeife rauchen