Erwerbsminderung erstmal abgelehnt, Chance auf Grundsicherung?
Hallo,
es geht hierbei um meine Mutter, deren Antrag auf Erwerbminderungsrente abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass sie ja einen gewissen Teil an Pflichbeiträgen nicht bezahlt hätte. Sie ist 63 seit September letzten Jahres, hatte letztes Jahr einen Schlaganfall und ist kurz davor 100% Behinderung "zugesprochen" zu bekommen.
Ausserdem hat ein Gutachter festgestellt, dass sie aufgrund der verschiedenen Krankheiten ausser Stande ist, 3 Stunden täglich zu arbeiten auf unbestimmte Zeit.
Jetzt meine Frage:
Wenn besagte Rente abgelehnt wird, hat sie dann die Chance auf Grundsicherung oder sonstige finanzielle Unterstützung? Sie bekommt Witwenrente und kommt summa summarum auf 700 Euro jeden Monat.
4 Antworten
Hallo lioberto,
Sie schreiben:
Erwerbsminderung erstmal abgelehnt, Chance auf Grundsicherung?
Antwort:
Es ist in der Tat so, daß bei der Erwerbsminderungsrente in jedem Fall die versicherungsrechtlichen Vorausstzungen erfüllt sein müßen!
Mindestens 60 Beitragsmonate, davon 36 Beitragsmonate in den letzten 5 Jahren!
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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Wird von der DRV auf Grund der Aktenlage die Erwerbsminderung anerkannt, besteht ggf. Anspruch auf Grundsicherung gegenüber Ihrem zuständigen Sozialamt, wenn diverse Freibeträge beim Haushaltsgesamteinkommen nicht überschritten werden!
Diese Dinge müßen Sie mit Ihrem zuständigen Sozialamt klären!
google>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf
Sie ist 63 seit September letzten Jahres, hatte letztes Jahr einen Schlaganfall und ist kurz davor 100% Behinderung "zugesprochen" zu bekommen.
Antwort:
Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keinen Einfluß!
Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB 100) ausgewiesen!
Schwerbehinderung öffnet die Türe zu diversen Nachteilsausgleichen!
google>>
integrationsaemter.de/Fachlexikon/Nachteilsausgleiche/77c332i1p/index.html
Wenn besagte Rente abgelehnt wird, hat sie dann die Chance auf Grundsicherung oder sonstige finanzielle Unterstützung? Sie bekommt Witwenrente und kommt summa summarum auf 700 Euro jeden Monat.
Antwort:
Bitte gehen Sie in Ihrem eigenen Interesse auf Nummer sicher, lassen Sie sich vom zuständigen Sozialamt individuell beraten!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo,
Grundsicherung bekommt man meines Wissen erst wenn man die Regel- rente bezieht. Am ehesten könnte sie Wohngeld beantragen, aber viel wird das auch nicht sein.
Alles Gute
Hallo,
Grundsicherung als Rentnerin,
Hartz 4 im Erwerbsleben, aufstockend.
Bisherige Einkommen und Hinterbleibenenerente werden angerechnet.
Wenn Erwerbsminderungsrentenantrag abgelehnt wird, bitte melden.
Beste Grüße
Dickie59
Bei 700,- € könnte noch ein Anspruch auf aufstockende Grundsicherung bestehen.