Weiter Erwerbsminderungsrente, wenn Partner verdient?

3 Antworten

Hallo Daggileon63,

Sie schreiben:

weiter erwerbsminderungsrente, wenn Partner verdient?<

Antwort:

Die Erwerbsminderungsrente als solche wird von dem Einkommen Ihres Partners nicht tangiert!

Anders verhält es sich mit der Grundsicherung!

Hier kommt sehr wohl das gemeinsame Haushaltseinkommen auf den Prüfstand, weshalb dringend davon abzuraten ist, zusammenzuziehen und somit offiziel einen gemeinsamen Hausstand/Haushalt einzurichten.

Die Grenzen sind dabei fließend und man setzt sich immer den Nachforschungen der Behörden aus!

Denn:

Auszug aus der aktuellen Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, siehe unter folgendem Link:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a261-erwerbsminderungsrente-767.pdf;jsessionid=487C9A2FFCED21EC1E6DCA7EFB15DA00?__blob=publicationFile

Grundgedanke der Erwerbsminderungsrente

Wie viel kann ich neben der Rente verdienen?

Ab Seite 19 in dieser Broschüre nachzulesen!

Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente sowie Grundsicherung vom Amt. Wenn ich mit meinen Lebenspartner zusammen ziehen sollte, wird sein Einkommen auf die Rente angerechnet und wenn ja, wie hoch dürfte sein Netto-Einkommen sein, ohne daß es angerechnet würde bitte?<

Antwort:

Wie hoch das Netto-Einkommen Ihres Lebenspartners genau sein darf, kommt nicht zuletzt auf Ihren speziellen Einzelfall und aber auch darauf an, in welchem Bundesland, in welcher Stadt Sie wohnen.

Für die Grundsicherungsleistungen sind die Sozialämter zuständig.

Somit müßten Sie sich in Ihr zuständiges Sozialamt begeben und sich dort, speziell für Ihren Einzelfall, beraten lassen, bevor Sie da Fehler machen!

In Zeiten leerer Kassen müßen Sie jederzeit damit rechnen, daß die Bedingungen verschärft und von Kommune zu Kommune mit zweierlei Maß gerechnet wird!

Die sicherste Lösung ist nach wie vor ein getrennter Haushalt, was auch noch andere Vorteile haben kann!

Und wenn es sich nur um ein kleines Zimmer mit Kochgelegenheit handelt, haben Sie schon klare Verhältnisse geschaffen!

Wichtig ist zu wissen:

Es gilt das Solidaritäts-Prinzip!

Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Auf Deine Rente wird nichts angerechnet..wie es sich allerdings mit der Grundsicherung verhält..darauf kann ich Dir keine Antwort geben..das wird Dir sicher das Amt sagen können

nicht auf die Rente, nur bei der grundsicherung und bei wohngeld, falls du sowas hast. Mfg