Darf das Sozialamt mir Geld für eine Rentenerhöhung von der Grundsicherung abziehen, die ich noch gar nicht bekomme habe?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die Grundsicherung monatlich im vorraus (meist am letzten Werktag des Vormonats für den kommenden Monat), die Rente aber im nachhinein (am letzten Tag des laufenden Monats für eben diesen...) gezahlt wird stimmt das schon so.

Es ist daher klug, sich ein Notpolster für diesen Zeitraum anzulegen, damit die Differenz nicht zu groß ins Gewicht fällt... Immerhin weiß man ja, daß jedes Jahr Ende Juni/Anfang Juli die Rente eventuell erhöht wird, was einen Einfluss auf den Anspruch für Grundsicherung hat. Und daß die höhere Rente erst Ende Juli aufs Konto kommt...

warehouse14

Danke fürs Sternchen! :)

Dann leg Widerspruch gegen den Bescheid ein.

Meines Wissens gilt auch für das SGB XII das Zuflussprinzip.