MALERKOSTEN? FÜR EU-RENTNER MIT GRUNDSICHERUNG?

6 Antworten

Du kannst ja einen Antrag stellen. In vielen Städten übernehmen Arbeitsloseninitiativen solche Arbeiten, im Auftrag des Sozialamtes.

Damit ist allen Seiten geholfen.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schoenheitsreparaturen-kosten-der-unterkunft/

Die Kosten für Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis müssen jedenfalls dann als Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ersetzt werden, wenn der Mieter wirksam verpflichtet wurde, im laufenden Mietverhältnis Schönheitsreparaturen durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen sind nicht bereits in dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 20 SGB II enthalten. Das Jobcenter muss also ggf. einen zusätzlichen Bedarf für die Kosten der Schönheitsreparaturen anerkennen.

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gilt genauso für den SGBXII Träger

da die allermeisten Klauseln dieser Art in Mietverträgen unwirksam sind, besteht im Regelfall kein Anspruch ...

möglich wäre aber ein Darlehen zu beantragen

gehe zum amt und lass dich beraten, welche leistungen wann und unter welchen umständen vom amt übernommen werden. pauschal kann man das leider nie beantworten, da es immer auf die individuellen verhältnisse ankommt.

Warum kannst du das nicht? Keiner zwingt dich, die Wohnung in einem Rutsch zu malern. Kannst es dir doch einteilen. Frag Freunde, Familie etc., vlt. helfen die dir.