Grunderwerbssteuer Wohnungstausch?

5 Antworten

Beim Tausch fällt genauso Grunderwerbssteuer an. Für beide.

Die Differenz, die so ausgezahlt wird, unterfällt auch der Grunderwerbssteuer.

Außerdem müsst ihr eine Tauschvertrag / Kaufvertrag / Schenkungsvertrag beim Notar beurkunden lassen. Das verursacht Notar - und Grundbuchkosten.

Hier gibt es keinen Unterschied zum normalen Kaufvertrag.

einfach so überweisen,

Das ist dann Steuerhinterziehung. Wirtschaftlich sinnvoll wäre es in einem ersten Schritt die Wohungen schätzen zu lassen. Der Tausch wäre dann mit einem Wertausgleich verbunden. Der Wert der größeren Wohnung ist dann bei der Grunderwerbsteuer jeweils die Bemessungsgrundlage.

Alles anderen Konstrukte um Steuern zu optimieren sind fürchterliches Gemurckse, welches beiden Parteien auf die Füße fällt, falls es zum Streit zwischen diesen kommt.

Alles zwingend über den Notar. Für die Differenz könnt ihr vereinbaren, dass diese für bewegliche Sachen gezahlt wird, wenn irgendwie glaubhaft, z.B. Hausrat. Dafür fällt dann keine Grunderwerbsteuer an. Für die Grundstücke/Wohnungen fällt aber grundsätzlich Steuer an. Kann man nur durch Schenkung verhindern, dafür dann aber Schenkungsteuer, was noch teurer ist. Vorsicht beim Verkauf innerhalb 10 Jahre seit Anschaffung (Spekulationssteuer). Kompliziertes Rechtsgebiet, frag unbedingt einen Steuerberater.

Bei einem derartigen "Tausch" müssten bei Grunderwerbs- und Schenkungssteuer entrichten.

lesterb42  06.09.2020, 16:02

Warum angeblich beides?

wilees  06.09.2020, 16:05
@lesterb42

Bei einer Schenkung unter "Fremden" fällt generell beides an.

lesterb42  06.09.2020, 16:06
@wilees

Wenn das eine reine Schenkung ist, fällt keine Grunderwerbsteuer an, weil sich diese immer nach dem Wert der Gegenleistung bestimmt. Bei einer Schenkung fehlt diese.

Am cleversten wäre es, wenn deine Wohnung 1€ kosten würde und die größere Wohnung 2 €. Sinnbildlich. Keine Ahnung wo ihr wohnt. In Kleinkleckersdorf wäre das sogar plausibel.