Gründling in Niedersachsen Geschützt?

2 Antworten

Bei den Kleinfischarten ist der Gründling, 3-stachlige und 9-stachlige Stichling in Niedersachsen nicht geschützt. Vereinsintern kann aber der Fang von Köderfischen auf eine bestimmte Anzahl begrenzt sein. Kleinfischarten gelten nicht als Speisefische und fallen unter die Köderfischbegrenzung.

Da der Gründling weder ein Mindestmaß noch eine Schonzeit hat, ist er auch nicht in den einschlägigen Tabellen aufgeführt.