Buchführung: Entnahme G.u.s.L
Hallo, ist das Konto Entnahme Güter und sonstige Leistungen ein Aktiv oder Passivkonto? Auf welcher Seite sind Anfangs- und Schlußbestand, und wie wird es abgeschlossen?
4 Antworten
Das ist ein Ertragskonto, möglicherweise auch umsatzsteuerpflichtig. Das Gegenkonto ist "Privatentnahme". Das Konto "Privatentnahme" wird über das Kapitalkonto abgeschlossen, und das Ertragskonto fließt in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Das Konto ist deshalb ein Ertragskonto, weil darüber die private Verwendung des Wareneinkaufs (Entnahme Güter) oder der Telefon- und Kraftfahrzeugkosten (Entnahme Sonstige Leistungen) erfassi wird.
Ich würde mal sagen, dass es sich um ein Aufwandskonto handelt. Dieses steht in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht in der Bilanz !
Mietaufwand ist auch ein Unterkonto des Eigenkapitals und gehört trotzdem nicht in die Bilanz. Die gesamte Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Unterkonto des Eigenkapitals UND GEHÖRT TROTZDEM NICHT IN DIE BILANZ.
@Kleinalrik hat Recht. Es ist ein Ertragskonto und wird somit über das GUV Konto abgeschlossen.
Das ist ein Privatkonto: so wird darauf gebucht:
Buchen der Privatentnahmen Es gelten die Buchungsregeln wie beim Oberkonto Eigenkapital. Dieses ist ein passives Bestandskonto und erfasst damit Mehrungen im Haben und Minderungen im Soll.
Eigenkapital
Soll Haben
- Abgänge Anfangsbestand (AB)
Schlussbestand (SB) als Saldo + Zugänge
also im Soll Abgänge und Schlussbestand und im haben Anfangsbestand und Zugänge
Anfangsbestand im Haben und Schlussbestand im Soll - soso...
Ja, bei dem Eigenkapital Konto wird das so gebucht... siehe folgende Seite: http://www.rechnungswesen-info.de/privatkonto.html
EvGusL ist ein Ertragskonto (Erfolgskonto) und daher kein Bestandskonto. Deshalb gibt es in dieser keinen Anfangs- oder Endbestand. Dieses Konto wird über das Gewinn und Verlust (GUV) Konto abgeschlossen.
Es gehört in die Bilanz, da es ein Unterkonto vom Eigenkapital ist!