Buchführung: Entnahme G.u.s.L

4 Antworten

Das ist ein Ertragskonto, möglicherweise auch umsatzsteuerpflichtig. Das Gegenkonto ist "Privatentnahme". Das Konto "Privatentnahme" wird über das Kapitalkonto abgeschlossen, und das Ertragskonto fließt in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Das Konto ist deshalb ein Ertragskonto, weil darüber die private Verwendung des Wareneinkaufs (Entnahme Güter) oder der Telefon- und Kraftfahrzeugkosten (Entnahme Sonstige Leistungen) erfassi wird.

Ich würde mal sagen, dass es sich um ein Aufwandskonto handelt. Dieses steht in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht in der Bilanz !

Das ist ein Privatkonto: so wird darauf gebucht:

Buchen der Privatentnahmen Es gelten die Buchungsregeln wie beim Oberkonto Eigenkapital. Dieses ist ein passives Bestandskonto und erfasst damit Mehrungen im Haben und Minderungen im Soll.

Eigenkapital
Soll Haben
- Abgänge Anfangsbestand (AB) Schlussbestand (SB) als Saldo + Zugänge

EvGusL ist ein Ertragskonto (Erfolgskonto) und daher kein Bestandskonto. Deshalb gibt es in dieser keinen Anfangs- oder Endbestand. Dieses Konto wird über das Gewinn und Verlust (GUV) Konto abgeschlossen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung