Krebse in Deutschland fangen?

1 Antwort

Hallo,

das kommt natürlich immer auf die Fischereierlaubnis des jeweiligen Gewässers darauf an. Normalerweise wird eine Fischereierlaubnis für Handangeln erteilt, an denen unterschiedlich viele Anbissstellen sein dürfen.

Netze, Reusen und andere Fischereigeräte sind dagegen i.d. Regel ausgeschlossen.

Das hängt meist damit zusammen, dass die Fischereirechtsinhaber an großen Flüssen oder Seen (teilweise Berufs- oder Nebenerwerbs-Fischer) sich diese Rechte selber vorbehalten und nur Gast-Angler fischen lassen.

Wenn es für ein Gewässer sinnvoll ist, mit anderen Geräten zu fischen, z.B. Krebsteller, Krebsreuse, so muss es der Fischereirechtsinhaber (Gewässereigentümer, Pächter) auf der Fischereierlaubnis entsprechend vermerken.

Oftmals hilft ein direktes Gespräch, um die Formulierungen zu ändern, wenn es z.B. um den Gewässer- und Artenschutz geht und wenn die Änderungen dann auch sinnvoll wären.

Es könnte auch regionale Fischereiverordnungen geben, z.B. auf Länder-, Kreis- oder Bezirksebene, die solche Fragen regeln, denn das Fangen von invasiven Arten ist oft Gewässersystem-abhängig und muss nicht überregional geregelt werden.

Also - einfach bei dem Gewässereigentümer sowie evtl. bei deiner Fischereibehörde nachfragen.

LG Jürgen

In den Gewässern unseres Vereins ist es absolut egal, WIE die Krebse rauskommen, Hauptsache raus. Aber wie oben erwähnt, ein klärendes Gespräch mit den Verantwortlichen ist immer die beste Lösung.