Dekra Niedersachsen: Änderungsabnahme gemäß StVZO §19? Oder nur TÜV?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, so ist es. Es wird unterschieden zwischen dem Rechtsstatus einer "Überwachungsorganisation (ÜO)" und dem der "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TP)". Änderungsabnahmen, für deren Umbauten gültige Prüfzeugnisse vorliegen, können nach §19(3) StVZO sowohl durch einen Prüfingenieur einer ÜO als auch durch den amtl. anerkanten Sachverständigen (aaS) einer TP durchgeführt werden. Gültige Prüfzeugnisse sind: ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung), Teilegutachten, EG-Genemigungen und ECE Genehmigungen. Umbauten für die es keine gültigen Prüfzeugnisse als Arbeitsgrundlage für die Änderungsabnahme nach §19(3) gibt, müssen als "Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO durch einen aaS einer TP beurteilt werden.

Welche Organisation in dem jeweiligen Bundesland den Rechtstatus "TP" hat, ist vom Bundesland abhängig.

In den alten Bundesländern (West) ist es immer einer der TÜV, in den neuen Bundesländern ausschließlich DEKRA.

In allen Bundesländern sind die TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, TÜH, FSP als ÜO zugelassen.

Eine Besonderheit gibt es noch, NEU-Fahrzeuge dürfen für eine Einzelbetriebserlaubnis anstelle von §21 StVZO auch nach §13 EG-FGV beurteilt werden und das darf in den alten Bundesländern auch ein "Regionaler Beguachter" des Technischen Dienstes des DEKRA.

Du kannst also mit fast allem zum DEKRA gehen. Nur wenn es wirklich ein §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO oder eine reine §21 Abnahme ist (das sind nur ganz wenige Fälle), mußt Du in den "alten" Ländern den entsprechenden TÜV bemühen.

99,99 % der Eintragungen sind mit §19(3) durchführbar, unter www.dekra.de/de/standorte findest Du eine Stelle in Deiner Nähe, Du kannst grundsätziich auch erstmal nachfragen (fragen kostet nix), auch wenn du keine Unterlagen hast. Die Ingenieur der DEKRA können auch in einer Datenbank danach suchen, meistens werden sie auch fündig. Je nach Aufwand kann das dann auch mal 26 EUR an Gebühr kosten, ist aber oft billiger, als selbst nach einem gültigen Prüfzeugnis zu suchen, denn das lassen sich viele Hersteller auch bezahlen.

Um zur Grundfrage zurückzukehren: In Niedersachen ist DEKRA eine ÜO und darf Abnahmen nach §19(3) und Einzelabnahmen an Neufahrzeugen nach §13 EGFV durchführen. Nur für eine Änderung nach §19(2) und §21 StVZO mußt du zum TÜV.

deenie 
Fragesteller
 18.06.2014, 21:33

Genau das was ich wissen wollte, besser geht's nicht :) Vielen Dank!!

TransalpTom verdient da eine Auszeichnung. Wenn nur eine Antwort gegeben wird geht das leider nicht, deshalb antworte ich auch.

Soweit ich weiss gibt es zwischen alten und neuen Bundesländern tatsächlich den Unterschied dass bestimmte Dinge in den Alten nur der TÜV darf, in den Neuen nur DEKRA. Worum es genau geht weiss ich nicht.

deenie 
Fragesteller
 19.06.2014, 12:34

Danke, habe darauf gewartet dass noch jemand kommentiert :) Muss aber erst die 24 Std. nach Fragestellung abwarten bevor ich ihn auszeichnen kann.