große Fahne auf dem Balkon stört

5 Antworten

http://www.focus.de/finanzen/news/mietwohnung_aid_83586.html - dort:

Nicht jeder Fußball-Fan darf zur Unterstützung seiner Mannschaft einfach eine Fahne in sein Fenster hängen. Wie der Ring Deutscher Makler (RDM) in Köln mitteilt, sei dabei wichtig, was im Mietvertrag steht. Ist darin das Anbringen von Plakaten oder Schildern im Hausflur oder im Fenster verboten, so gilt das auch für die Fahne der Lieblings-Mannschaft.

Wer sich nicht daran hält, muss allerdings laut RDM dennoch nicht sofort mit einer Unterlassungsklage oder Kündigung rechnen: Mit Fußball- und Nationalfahnen beziehe der Mieter keine politische Stellung und rufe nicht zum Gesetzesbruch aufberichtet der RDM. Wenn im Mietvertrag nichts zu Fahnen und Plakaten geregelt ist, ist wichtig, ob im Wohngebiet solche Fahnen üblich sind oder nicht. Wer seine Flagge dagegen an den Balkon hängt, muss den Vermieter überhaupt nicht fragen. Lediglich, wenn er zum Anbringen Löcher in die Hausfassade bohren will, muss er laut RDM die Erlaubnis einholen.

Eigentümer einer Eigentumswohnung sollten die Teilungserklärung lesen, bevor sie die Fahne aufziehen. Wenn der Balkon als Sondereigentum gilt, darf er beliebig dekoriert werden. Ist er Gemeinschaftseigentum, müssen vorher alle anderen Eigentümer der Fahne zustimmen. Sollte sich ein Nachbar von einer Flagge stark gestört fühlen, etwa weil der Stoff den Ausblick stört, kann er auf Unterlassung klagen.

Sie soll mal einen netten Brief an den Vermieter schreiben. Auch eine Deutschland-Flagge kann stören.

.. ganz besonders, wenn man kein Deutscher ist.

Das würde ich mir nicht gefallen lassen!

Versuch's mal mit Eingabe Flagge + Sicht + Gerichtsurteil in Deine Suchmaschine oder gehe direkt zu einem Anwalt mit Fachgebiet Nachbarschaftsrecht.

P.S. Ich sehe gerade Besserwissers ausführliche Antwort!

Wende Dich an den Vermieter, da Du schon schroff abgewiesen wurdest.

Sage diesem, Fahne ist ok, die Größe schränkt teils aber Deine Aussicht ein und das fändest Du nicht ok. Spreche auch auf die Reaktion vom Nachbar ein, dass verdeutlicht, erst habe ich es selber versucht und dann bin ich in die nächste Instanz gegangen

Nun, Deine Freundin könnte sich beim Ordnungsamt erkundigen.