Grenzgänger werden?

4 Antworten

da man in der Schweiz meist besser verdient, wird ja wohl auch mehr übrig bleiben. 

Was meinst du denn mit "auch in Deutschland steuern zahlen". Gehst du etwa davon aus 2 x Steuern zu zahlen? Das geht nicht, es gibt das Doppelbesteuerungsabkommen,ein Vertrag zwischen den Ländern,die eine Doppelbesteuerung verhindert. 

Der Mann einer Bekannten arbeitet seit Jahren in der Schweiz und hat eine Wohnung auf der deutschen Seite. Sie wohnt 400 km weit weg in Deutschland. Er verdient in seinem Job weitaus mehr als früher in Deutschland und das nach Abzug der Fahrkosten und der zweiten Wohnung. 

AhaEule 
Fragesteller
 28.08.2016, 08:53

Danke petrapetra64 ja alos hab recherchiert habe 3550 euro netto umgerechnet raUS ich wohne von der Grenze 5 min wegal und will in der Schweiz arbeiten. Ich dachte man muss steuern zahle Soli Kirchensteuern Rente in Deutschland warum wird das verhindert?

AhaEule 
Fragesteller
 28.08.2016, 08:55
@AhaEule

Bzw mit der Krankenkasse und Versicherungs aLSD Grenzgänger 

jottlieb  29.08.2016, 10:10

Grenzgänger sind primär in Deutschland steuerpflichtig, die Schweiz behält nur 4,5% Quellensteuer ein.

guru61  29.08.2016, 12:22

Was aber nur teilweise stimmt:

Er wird in Deutschland Steuern zahlen müssen, aber auch in der Schweiz. Allerdings wird ihm das, was er in der Schweiz zahlt von der Deutschen Steuer abgezogen. So stehts auch im Doppelbesteuerungsabkommen.

jottlieb  30.08.2016, 09:36
@guru61

Was ich geschrieben habe stimmt nicht "nur teilweise". Mit Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt ist der Quellensteuerabzug auf 4,5% begrent. Und ja, die abezogene Quellensteuer wird von der deutschen Steuerschuld 1:1 abgezogen, es findet also keine "Doppelbesteuerung" statt.

jottlieb  02.09.2016, 12:01
@guru61

Wieso "wehe"? Sollte er unter die 60-Tage-Regelung fallen, so wäre das sogar von Vorteil für ihn, da solche Einnahmen von der deutschen Steuer befreit sind.

guru61  04.09.2016, 08:00
@jottlieb

Weil die schweizer Steuerämter, eines pro Gemeinde, sehr darauf erpicht sind, den Lebensmittelpukt in der Schweiz zu definieren und die volle Steuer einzukassieren.

https://www.steueramt.zh.ch/dam/finanzdirektion/ksta/quellensteuer/vorjahre_archiv/unterlagen_steuerperiode_2013/fuer_arbeitgebende_arbeitnehmende/Informationsblaetter/infoblatt_dt_grenzgaenger11.pdf.spooler.download.1371128501480.pdf/infoblatt_dt_grenzgaenger11.pdf

Da sind schon einige auf die Welt gekommen.

Steht auch so in der grenzgängerberatung punkt DE:

2. Ansässigkeit (Mittelpunkt der Lebensinteressen)

Als erstes wird bei faktischen Wochenaufenthaltern mit Grenzgängerbewilligung EU abgeklärt, ob sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz oder nach wie vor im EU-Mitgliedstaat befindet. Primär wird bei einem verheirateten Wochenaufenthalter mit Grenzgängerbewilligung und einem nach wie vor im europäischen Ausland verbleibenden Partner (‚verhinderter Pendler‘) davon ausgegangen, dass der Wohnsitz im Ausland beibehalten wird. Bei alleinstehenden Wochenaufenthaltern gilt indes in Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Lehre die Vermutung, dass diese einen Lebensmittelpunkt am Wochenaufenthaltsort begründen. Selbstverständlich bleibt aber der Nachweis des Gegenteils vorbehalten. In diesem Fall (Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz) wird der Wochenaufenthalter in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegt der Quellensteuer gemäss Art. 105 ff. StG bzw. Art. 83 ff. DBG. Er untersteht mit andern Worten mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen der schweizerischen Steuerpflicht und zwar am Wohnort. Im Ausland sind allenfalls sekundäre Steuerdomizile zu beachten. Auf dem Erwerbseinkommen ist die Quellensteuer abzuliefern; die übrigen Einkünfte werden mit einer ergänzenden ordentlichen Veranlagung erfasst (vgl. Merkblatt und Wegleitung über die Besteuerung an der Quelle von ausländischen Arbeitnehmern ohne Niederlassungsbewilligung, StB 105 Nr. 1).

jottlieb  07.09.2016, 10:36
@guru61

Nochmals: Das wäre doch gar nicht tragisch, weil man per se davon ausgehen kann, dass selbst bei voller Besteuerung in der Schweiz die Steuerlast deutlich niedriger ausfällt.

Deshalb gibt's auch recht viele "Grenzgänger" welche offiziell in der Schweiz gemeldet sind (damit sie dort ihre Steuern bezahlen), tatsächlich aber in Deutschland wohnen und somit von niedrigen Lebenshaltungskosten profitieren. Spricht natürlich keiner drüber, da dies Steuerhinterziehung ist.

Ob sich das lohnt hängt primär davon ab, wie viel du in der Schweiz konkret verdienen könntest - vor allem im Vergleich zu deinem jetztigen Lohn.

Und wie immer was übrigbleibt ist gebunden an der Voraussetzung was man im Leben jeweils % im Budget miteinbezieht.