GmbH Gründung, kann man das Geld abheben?

4 Antworten

Das Kapital der GmbH soll ja dazu dienen, nötigenfalls Gläubiger zu befriedigen. Wenn Du Geld abhebst, ohne dafür etwas zu kaufen, was der Insolvenzverwalter verwerten kann, minderst Du ja das Vermögen der GmbH. Die GmbH hätte eine Forderung gegen Dich, die Du aber, weil Du die Kohle verjubelt hast, nicht ausgleichen wirst. Dann ist die GmbH gleich Insolvent, weil die GmbH die Forderung abschreiben muss. Ich vermute, dass Du dabei eine Straftat begehst. Also: Vergiss den Gedanken am besten gleich. Sobald und so lange Forderungen anderer (z.B. von Banken und Lieferanten) gegen die GmbH bestehen, darf das Kapital nicht zu Privatzwecken von Gesellschaftern verwendet werden.

Das eingelegte Geld gehört nun der Firma und darf nicht einfach abgehoben werden, sondern kann nur für den Geschäftsbetrieb verwendet werden. Auszahlungen an die Gesellschafter können (sehr vereinfacht dargestellt) nur über das Gehalt erfolgen und sind einkommenssteuerpflichtig. Bitte solche Fragen unbedingt dem Steuerberater stellen. Das ist das falsche Forum für solche Fragen, da diese teilweise zu komplex sind und nur von entsprechenden Berufsträgern beantwortet werden dürfen.

So einfach abheben nicht, du müsstest der gegründeten Firma eine Rechnung für diverse Dienstleistungen stellen. Dann kannst du die Rechnung begleichen und die neue Firma hat gleich einen Aufwand von 25.000 EUR.

Sind die nicht das haftende Kapital, haben also in Firma zu verbleiben?