Krankengeldbezug in Steuererklärung vergessen?

5 Antworten

In der Theorie ist es eine Steuerverkürzung.

Allerdings ist es heute keine Seltenheit mehr. Viele wissen das gar nicht, tragen es daher nicht ein. Viele haben keine Bescheingung erhalten (was eher die Ausnahme ist).

Die Krankenkasse übermittelt - von Gesetz her - die Information weiter, dass Du das Krankengeld bezogen hast. Und das FA wird es berücksichtigen oder Dich anfragen (Untersuchungsgrundsatz, § 88 AO; Anhöhrung Beteiligter, § 91 AO).

Ein Verfahren für Steuerhinterziehung wird es daher nicht geben.

Grundsätzlich ist das eine Steuerverkürzung, wenn man das Krankengeld irrtümlicherweise nicht angegeben hat.

Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (d. h. es erhöht Deinen persönlichen Steuersatz auf Deine anderen Einkünfte) - wenn Du das nicht angegeben hast, dann ist das aber heute kein Problem mehr - die Daten liegen dem Finanzamt vor, da sie auch elektronisch übermittelt werden.

kennst du "mit kanonen auf spatzen schießen"? melde es nach und das finanzamt wird das wegen geringfügigkeit ad acta legen. eine neuberechnung deiner steuererklärung 2014 mit dem resultat von 1,68 € nachforderung kostet mehr als sie einbringt.

wurzlsepp668  06.02.2016, 11:36

Betrag braucht nicht nachgemeldet zu werden ...

Finanzamt kennt den Betrag, da elektronisch von der Krankenkasse gemeldet ...

wfwbinder  06.02.2016, 15:10
@wurzlsepp668

Wie einfach sich Probleme lösen.

Hast du schon einen Steuerbescheid für 2014 erhalten?

Die Kasse muss den Bezug ohnehin melden, von daher kein Thema.