Glasfaser / TV per Satellit - kann der Vermieter mich zwingen?
Unser Vermieter steht auf dem Standpunkt, wenn der Glasfaseranschluß im Haus liegt, können ja alle Bewohner einen entsprechenden Vertrag mit dem Anbieter machen (DSL und TV) und darüber TV schauen. In Folge dessen, muss die "Schüssel" abgebaut werden...
Darf er das ?
Was ist mit meinen anderen Verträgen ? (DSL/ Sky etc.) spielt das eine Rolle?
4 Antworten
Wenn der Glasfaseranschluss jetzt neu verlegt wurde und bisher eine Genehmigung für die Schüssel bestand, kann diese nicht widerrufen werden. Es gilt so etwas, wie Bestandsschutz. Man stelle sich vor, jemand hat seine SAT-Anlage erst vor zwei Monaten gekauft...
Ein Verbot kann er mit neuen Mietern vereinbaren, aber nicht mit den Bestandsmietern, die in der Vergangenheit auf SAT-TV angewiesen waren und dementsprechend investiert haben.
So lang die Satellitenschüssel nicht über deine Wohnung hinausragt, sprich: wenn du sie auf deinem Balkon installierst, kannst du sie behalten. Ansonsten gilt, was im Mietvertrag steht.
Mir fehlt der Hinweis, um was für einen Glasfaseranschluss es sich handelt. Welcher Anbieter steckt dahinter?
Bisher ist mir nicht bekannt, dass man DSL auch über eine Sattelitenschlüssel empfangen kann. Welchen Anbieter hast du denn dafür?
Ergänzend wäre natürlich noch wichtig zu wissen, wer dir die Montage einer Satellitenschüssel erlaubt hat und was dazu in deinem Mietvertrag steht.
Was steht denn dazu im Mietvertrag? Es ist nicht selten, dass das Anbringen von Sat-Antennen untersagt ist.
Grundsätzlich hast Du einen Anspruch auf Informationsfreiheit, welcher erfüllt ist, wenn ein entsprechender Anschluss im Haus vorhanden ist.
Hier kann der Vermieter durchaus eine Beseitigung verlangen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fernsehempfang.htm
Sky und Co. kannst Du problemlos von Sat auf Kabel umstellen lassen.