Spachtelstellen trotz streichen sichtbar?

7 Antworten

Nein, weil das Abschleifen einer Wand nicht zu Schönheitsreparaturen gehört. Das Verschließen der Löcher ist völlig ausreichend.

Nein, weil das Abschleifen einer Wand nicht zu Schönheitsreparaturen gehört.

Unsinn, du verwechselst das wohl mit Parkett abschleifen :-O

Sofern man die Dübellöcher sachgerecht verschlossen hätte, wäre ein anschliessender Renovierugsanstrich auch ansatzfrei gebleiben. Und genau diese "sachgerechte Ausführung vom Schöheitsreparaturen" darf der VM nach Auffassung des BGH auch fordern :-).

Nach diesem Pfusch ist aber Nachbesserung erforderlich, die der Mieter als Mängelbeseitigung auch schuldet - einen Flickenteppich nach der Methode TippEx müssen weder Vermieter noch Nachmieter akzeptieren :-O

Wenn Du mit Strukturabweichungen meinst, dass die "Dübelverschlüsse" nun als Wölbung aus der Wand hervor stehen, muss der Vermieter das nicht hinnehmen. Sind die Spachtelstellen dagegen ganz eben und heben sich nur aufgrund des unterschiedlichen Materials ab, muss das akzeptiert werden.

Hauptsache eben, denn ein Nachmieter, dem das nicht gefällt, hat immer noch die Möglichkeit, Tapeten darüber zu kleben.

Nein, die Dübel habe ich vorher aus jedem Loch entfernt. Es ist lediglich zum einen die Strukturabweichung und zum anderen leichte Unebenheiten im Putz drumherum durch den Druck der ehemals befestigten Möbel.

Nö, kann der Vermieter nicht.

Das Zuspachteln alleine reicht. Die Bohrlöcher müssen nicht unsichtbar gemacht werden.

Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Sind da zig Löcher gewesen kann der Vermieter schon eine saubere Wand erwarten. Aber das müssen sehr, sehr viele Bohrlöcher sein.

Bohrlöcher gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dazu.

Ich glaube, der Vermieter kann auf einer fachgerechten Reparatur bestehen, bei der man die Dübellöcher nicht mehr sieht.

Da glaubst du völlig richtig, allerings heißt es sachgerecht, da es fachgerecht wie von einem Fachmann, aber nicht durch einen gemacht werden muss.

Nein, Löcher schließen durch Überspachteln und (ggf.) auch noch Streichen ist absolut ausreichend. Es gibt dafür auch üppige Lektüre im Netz bzgl. Urteilen hierzu

Es gibt dafür auch üppige Lektüre im Netz bzgl. Urteilen hierzu

Schon. Aber die maßgebliche scheint dir entgangen, die des BGH, der "gleichmäßig deckenden, ansatzfreien Anstrich sachgerecht in mitllerer Art und Güte" schon vor Jahren definiert hat. Und genau diese Schönheitsreparatur hat der M gerade nicht erbracht und diesen Mangel nachzubessern.