Gilt in Deutschland auch die 15 Sekunden Musik Regel ( wie in Amerika! ) , wegen der Gema?
Hey Leute ! Es gibt ja in Amerika die "Musik Regel", das man bei Filmen und YouTube Videos eine Geschützte Musik rechtlich verwenden darf, wenn der Titel unter 15 Sekunden gespielt wird ( also wie in meinem Falle : in Amerika dürfte ich mit meinem YouTube Video Geld verdienen, Trotz der Musik, wenn sie unter 15 Sekunden lang ist.) Jetzt meine Frage : Ist das in Deutschland genauso? Denn ich habe keine Lust es auszuprobieren, und das ich dann einen YouTube kick hätte... Bei Google hab ich auch nix gefunden. ..
Danke für eure Antworten ! MAGIXSTYLER
4 Antworten
hmm das würde mich auch mal interessieren. ich weiß nur als ich ein video hochgeladen habe mit musik im hintergrund wurde das sofort gesperrt, auch wenns andere leute gegeben hat, die das ganze lied ohne störgeräusche, sondern nur mit dem namen des liedes und dem album cover hochgeladen haben. nachdem ich dann unter mein video geschrieben habe, dass ich nicht die musikrechte besitze und dieses video und die in ihr vorkommende musik nur zu unterhaltungszwecken und nicht zu gewerblichen zwecken verwende. da drunter hab ich dann noch den amazon link zur single und zum album von dem das lied ist da drunter eingefügt. dann wurde das nicht mehr gesperrt. vielleicht hatte ich auch beim ersten mal nur pech, oder das hat beim zweiten mal was mit den rechten zu tun gehabt, dass ich das noch mal ausdrücklich erklärt habe
Ja, wüsste nicht, dass die 15 Sekunden Regel auch in der USA gilt.
Nein.
In Deutschland langt es bereits, wenn der Titel erkennbar ist.
Das ist sicherlich aber schon bei weniger als 15 Sekunden der Fall.
Ich weiss nicht genau also wenn du es auf ne deutsche Seite also mit deutschen rechten hochladen würdest dürftest du nur so viel hochladen das mann den song nicht erkennt wenn du es aber zum Beispiel auf youtube hochhältst glaube ich darfst du 15 Sekunden benutzen (das steht zu mindet in den Nutzungsbedingungen)