Gilt die Schulsanitäter Bescheinigung noch für den Führerschein?

4 Antworten

Ein Erste Hilfe Kurs ist grundsätzlich unbefristet gültig und mit neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten erfüllt er auch die Mindeststundenzahl aus §19 Abs 1 FeV.

Das Problem in deinem Fall könnte sein, dass die Bescheinigung von einer "amtlich anerkannten Stelle" (§19 Abs 2 FeV) stammen muss.

Dazu schreibt der Gesetzgeber in §68 FeV:

(1) Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige oberste Landesbehörde oder durch die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle. (...)
(2) Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn
(...)
2. die Befähigung für das Ausbildungspersonal nachgewiesen ist sowie geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen zur Verfügung stehen.

Ob das bei einem Kurs, den eine Schule mal so nebenbei anbietet, tatsächlich der Fall ist, kann man so nicht pauschal beantworten.

Zumindest in Österreich kann ein Erste Hilfe Kurs für den B-Schein nicht ablaufen. Wird in D auch so sein, kannst du bei der Fahrschule erfragen.

Auch bei uns in Deutschland läuft er nicht ab.

Ja, ein EH-Kurs läuft nicht ab. Der kann also beliebig alt sein.

zur fahrerlaubnis darf er höchstens 24 monate alt sein .

jeder schlaue fahrer wiederholt den EH schein alle 5 jahre . aber nur die schlauen !