Gilt der Mietspiegel auch für Proberäume?

4 Antworten

Mietspiegel gelten nur für Wohnraum.

Auch alle Mieterschutzvorschriften gelten nur für Wohnraum. Der Vermieter von Gewerberaum kann -anderslautende Vertragsvereinbarungen vorbehalten- dem Mieter eine Änderungskündigung schicken.

Da es sich nicht um Wohnraum handelt, unterliegt die Mietentwicklung keinen gesetzlichen Regelungen, sie unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien

nein, der gilt nur für wohnräume...

Ausschließlich für WOHNräume.