Miete unter dem Mietspiegel! Wie ist die Regelung, wenn man bei langjährige Mieter die Miete erhöhen möchte?

5 Antworten

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Die Kaltmiete darf binnen 3 Jahren um 20 % erhöht werden. In manchen Regionen nur um 15 %.

Eine Mieterhöhung muß der Vermieter immer begründen.

BGB § 558 ist  die rechtliche Grundlage.


Der Vermieter muss die sog. Kappungsgrenze beachten. Anitari hat dazu bereits ausgeführt, muss das nicht wiederholen. Schau mal auch in meinen Kommentar zur Mietpreisbremse. Oft wird Beides miteinander verwechselt.

Eigentlich ist, wenn dem so ist wie geschildert, jeder Vermieter selbst schuld, d.h. für seine Mieteinnahmen selbst verantwortlich. Warum hast Du die Miete nicht immer wieder angepasst???? Alle Kosten sind doch gestiegen und steigen weiter! Maximal 10 % kannst und darfst Du erhöhen!

Du irrst Dich! Interessiere mich zum Kauf einer Wohnung, deren Miete aber zu gering ist. Momentan bin ich nicht der Eigentümer. 

@christl10

Musst halt, wenn Du die Wohnung kaufst, zunächst die Miete um 10% erhöhen und dann....im Rahmen des möglichen

Maximal 10 % kannst und darfst Du erhöhen!

Um 20 oder 15, je nach Region und wie lange die letzte Mieterhöhung her ist.

Mieterhöhung maximal auf höhe des Mietspiegels und maximal um 10% Und es darf für eine bestimmte Zeit nur eine Mieterhöhung sein (ich glaube 3 Jahre). Also wenn dir jemand z.B. monatlich 400 Euro Miete zahlt, und laut Mietspiegel 500 üblich wären, darfst du trotzdem nur auf 440 Euro erhöhen.

Wie kommst Du auf 10%? Habe gelesen bis zu 20% innerhalb 

3 Jahre. In machen Städte nur 15% innerhalb 3 Jahre. 

@christl10

Meine Miete wurde vor einem halben Jahr erhöht. Aus diesem Anlaß habe ich mal nachgelesen, wie stark die Miete steigen darf. Da meine ich, das so gelesen zu haben. Ich kann jetzt allerdings nicht sagen, ob das kommunales Recht war. Könnte also schon sein, daß es woanders andere Werte gibt. Spielt für mich keine Rolle, die Anpassung an den Mietspielgel war deutlich unter den 10%. (hm jetzt wo du es sagst, kriege ich zweifel, ob es nicht wirklich 20% waren, aber bis eben war ich mir eigentlich noch sicher, daß 10% stimmen).

@DerTroll

Du bringst wahrscheinlich die Werte von Mietpreisbremse und Mieterhöhung durcheinander. 

Bei einer Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete (§558 BGB) darf die Miete innerhalb von 3 Jahren um max. 20% steigen. Ich Regionen in denen die Mietpreisbremse gilt sogar nur um 15%.

Gleichzeitig darf in Mietpreisbremsregionen bei einer Neuvermietung die neue Miete nur max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

@Sheireen1990

ne, an die Mietpreisbremse habe ich jetzt gar nicht gedacht. Wenn ich mit den 10% falsch liege, ist es nur, weil ich einen falschen Wert im Kopf hatte, mehr nicht.

@DerTroll

Du hast da was durcheinander gebracht. Vermutlich meintest du die Mietreisbremse (bei Neuvermietung wirksam und nur dort, wo gesetzlich festgelegt). Da dürfen 10% Mieterhöhung nicht überschritten werden (gegenüber der Miete des Vormieters). Das gilt allerdings nicht bei erstmaliger Vermietung. Da ist die Miethöhe frei verhandelbar.