In Deuschland gibt es einen Mietspiegel, inwiefern müssen sich Vermieter daran halten?

10 Antworten

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Bei Neuvermietung legt der Vermieter den Preis fest. Es gibt zwar Grenzen, ab denen man von Mietwucher spricht - aber die Grenze ist sicherlich nicht ganz klar, zumal die Vergleichbarkeit von Wohnungen auch nicht leicht zu ermitteln ist. Der Vermieter kann oftmals mit einer besseren Ausstattung, besseren Wohnlage... argumentieren.

Der Mietspiegel - der aus den tatsächlich geforderten Mieten der jeweiligen Stadt berechnet wird - spielt aber bei Mieterhöhungen eine deutlichere Rolle, da er dann als Maßstab für eine mögliche Erhöhung dient. Der Vermieter kann allenfalls bis auf das Niveau des Mietspiegels erhöhen.

Obelhicks  18.01.2010, 11:29

Antwort sowie komentar super...DH

Karab 
Fragesteller
 18.01.2010, 18:24

danke

Vermieter müssen sich nicht an den Mietspiegel halten. Jedem Vermieter ist es freigestellt, seinen Wohnraum selber zu bewerten. Empfindet ein Mieter die angegebene Miete als zu hoch, steht es ihm frei das Mietverhältnis abzulehnen.

An Mietspiegel können sich Vermieter und Mieter orientieren. Gibt es etwa Streit über Mieterhöhungen, kann die Erhebung vor Gericht eine wichtige Rolle spielen.

örtliche mietspiegel sind statistischer durchschnittswert, keine rechtsvorschrift. mieter und vermieter haben die freiheit, mietpreise zu verhandeln. unangemessen hohe plötzliche mieterhöhungen sind eine andere sache.

Ich als Vermieter darf meine Wohnung so teuer vermieten wie ich will. der Mietspiegel ist für den Mieter zur Orientierund und für Objekte aus dem sozialen und öffentlichen Wohnungsbau!

anjanni  18.01.2010, 10:05

Für den sozialen Wohnungsbau spielt der Mietspiegel überhaupt keine Rolle. Da zählt die reine "Kostenmiete", die unter Umständen sogar relativ hoch liegen kann.

firstguardian  18.01.2010, 10:09

So ganz richtig ist das nicht! Es gibt schon Fälle von Mietwucher, bei denen Gerichte den ortsüblichen Mietspiegel als Vergleich heranziehen und bei festgestelltem Mietwucher den Vermieter zur Erstattung der überhöhten Miete verdonnern und eine Strafe ausurteilen.