Mieterhöhung durch eine zusätzliche Person?

2 Antworten

Prinzipiell darf er für zusätzliche Personen auch zusätzlich Miete verlangen. 

Je mehr Personen in der Wohnung wohnen, umso größer die Abnutzung. 

Du kannst versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln. Ob das was bringt, kommt einfach auf den Versuch an. Lässt er sich darauf ein, ist alles in Ordnung, lässt er sich nicht darauf ein, musst du entweder zähneknirschend zustimmen oder es eben bleiben lassen. 

§ 553
Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein
berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum
Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis
hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein
wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem
Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden
kann.

(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen
Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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Wenn Du dazu ziehst gibt es Doch schon einen Mieter und Mietvertrag. Da kann doch der Vermieter der Wohnung von Dir keine Miete bzw. Mieterhöhung verlangen. Bestenfalls vom Hauptmieter. Dieser wiederum könnte außer den Nebenkosten auch Miete von Dir verlangen.