Gilt das Taschengeld Gesetz bei Ausbildung immer noch?

6 Antworten

Der Taschengeldparagraph gilt grundsätzlich auch noch für Dich, aber da Du als Azubi ja ein Einkommen haben wirst, das sicher deutlich über einem echten Taschengeld liegen dürfte, kannst Du in diesem Rahmen auch über Dein Geld verfügen.

Hallo Philipp,

leider gibt es keine Taschengeldgesetz.. Wenn du bisher Taschengeld bekommen hast, hast du Glück gehabt. Deine Eltern haben es dir freiwillig gegeben. Deshalb varieren die Beträge so, der eine bekommt wenig, der andere zu viel, der eine gar nichts.

Deine Eltern werden dir kein Tashengeld mehr geben, wenn du selber verdienst, wozu auch?

Kaufen kannst du dir dieselben Sachen, die du mit dem Tachengeld auch kaufen kannst. Erst wenn du 18 Jahre alt bist, darfst du alles kaufen was dir in den Sinn kommt, aber mit 15 Jahren bekommst du nicht alles, keine Zigaretten, kein Alkohol, kein Handy, kein Laptop, keine Verträge......

Der § 110 BGB ("Taschengeldparagraph") gilt grundsätzlich für alle Minderjährigen, also für alle Personen unter 18. Kannst Du hier nachlesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html

Ich muss dich enttäuschen, so etwas wie ein Taschengeldgesetz gibt es nicht. Aber deine Eltern bleiben dir gegenüber unterhaltspflichtig. Und welche Sachen darf man sich denn mit Taschengeld nicht kaufen? Ob mit Taschengeld oder ohne bleibst du bis zum 18. Geburtstag nur eingeschränkt geschäftsfähig.

Der § 110 BGB wird umgangssprachlich auch "Taschengeldparagraph" genannt.

@schoenehaende

Ja, ich weiß, ich habe in dem Punkt die Frage erst anders aufgefasst.

Der § 110 BGB wird umgangssprachlich auch "Taschengeldparagraph" genannt.

Doch das gibt es aber es heißt "Taschengeldparagraph" und nicht gesetz. Man darf doch nur Sachen kaufen die man noch mit Taschengeld bezahlen kann. Aber Danke

Du kannst Dein Geld ausgeben, wofür Du möchtest. Außer natürlich für illegale Dinge oder für Dinge, die einer Altersbeschränkung unterliegen. Oder natürlich Dinge, für die man uneingeschränkt geschäftsfähig sein muß.