Kindergeld während Polizeiausbildung?

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Kindergeld steht deinen Eltern bzw.dir spätestens dann zu,wenn du dich in Ausbildung befindest und unter 25 bist,die Höhe deiner Vergütung spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,du kannst also verdienen was du möchtest bzw.bekommst !

Aufpassen müsstest du nur,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hättest,eine weitere machst oder dich ernsthaft auf eine weitere bewirbst und neben der weiteren Suche oder Ausbildung einer Nebentätigkeit nachgehen würdest.

Dann darf deine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigen,das wäre dann Kindergeldschädlich.

Solltest du dann nicht mehr zu hause wohnen und dir deine Eltern nicht wenigstens Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes zahlen würden,dann kannst du bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen und es dir auf dein eigenes Konto überweisen lassen.

Am einfachsten würde es aber sein,wenn du dich mit deinen Eltern so einigen würdest,das sie dir das Kindergeld zukommen lassen und weiterhin das Kindergeld von der Familienkasse beziehen.

Das kann ich nicht pauschal sagen, sein könnte es aber. Man kann theoretisch bis 25 Jahren noch Kindergeld bekommen (in Einzelfällen auch noch länger), das kommt aber auf die Finanzlage an & auf weitere Faktoren. Man muss regelmäßig die Legitimation für das Kindergeld neu ausfüllen (Fragebogen) & nachweisen wie viel man verdient und dass man tatsächlich zuhause wohnt, um es weiterhin zu erhalten. Das wird dann immer neu berechnet. Würde bei der sog. "Familienkasse" nachfragen, die wissen das.

das kommt aber auf die Finanzlage an

Nein. Und wenn das Kind 8000€ verdient, solange es keine Ausbildung hat, bekommen die Eltern bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld.

Solange du in der 1. Ausbildung bist und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, steht dir bzw. deinen Eltern unabhängig vom Einkommen das Kindergeld zu.

Allerdings würde es wegfallen, wenn du einer Erwerbstätigkeit mit mehr als Stunden nachgehst. Davon ausgenommen sind Minijobs.

Die gesamten Regelungen kannst du auch nachgoogeln. Beachte bitte, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit dem Steuervereinfachungsgesetz ab 2012 geändert wurden.

Das Kindergeld steht dir gar nicht zu, sondern deinen Eltern.

Und das dann auch weiterhin.

Generell stimmt es schon, dass das Kindergeld den Eltern zusteht.

Allerdings kann das volljährige Kind bei der Familienkasse einen Antrag auf direkte Auszahlung stellen, wenn es nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt.