Gilt das denn als sexuelle Belästigung?

13 Antworten

Eine unangenehme Situation, aber keine Belästigung und auch nicht deine Schuld

So, wie du das geschildert hast, war es eine reine körperliche Reaktion von dir. Das ist keine Belästigung.

Eher wurdest du sexuell belästigt, da die Frau dich angefasst hatte. Da konntest du nichts dafür!

Kennst du google?

§ 184i Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Also war sie eher der Täter.

Klar ist es unangenehm, aber für deine Gefühle und Hormone kannst du recht wenig oder? Und mittlerweile sollte auch dem Weiblichen Geschlecht klar geworden sein, meist kommt er genau im Falschen Moment.

Außer du hattest die Absicht bzw. hast an Sachen gedacht.