Gilt bei Wohngeld eine Rentennachzahlung als Einkommen?

1 Antwort

Richtig, die Rentennachzahlung wird dem Monat bzw. den Monaten hinzugerechnet, für den sie bestimmt ist. Im Wohngeldrecht gilt nicht das Zuflussprinzip.

Wenn du im September erstmals einen Wohngeldantrag gestellt hast, dürfte die Nachzahlung für die Vergangenheit also zu keinerlei Komplikationen führen. Inwieweit sie für den Zeitraum ab September relevant ist, hängt davon ab, ob über deinen Antrag bereits entschieden ist.