Wohngeld und ausgezahlter Bausparvertrag

2 Antworten

Wenn der Vertrag schon vor dem Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt bestand, ist er Vermögen, das pro Lebensjahr € 750,- betragen darf. Zinsen, die ausbezahlt werden, sind Einkommen und werden voll angerechnet.

Ralkana  27.09.2013, 10:38

Hier geht's um Wohngeld nicht um SGB II oder SGB XII Leistungen

Das ist kein Einkommen und wohngeldrechtlich auch kein Vermögen, das beginnt erst ab 50.000 Euro bei alleinstehenden Personen. Der Sachbearbeiterin geht es nur um die Zinseinnahmen, die anzurechnen sind.