Wohngeld und ausgezahlter Bausparvertrag
Hallo! Meine Sachbearbeiterin bei der Wohngeldstelle hat eine Überprüfung meiner Zinseinnahmen für die letzten 8 Jahre angesetzt. Ein Bausparvertrag von mir ist in dieser Zeit fällig geworden, um die 2000 EUR. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich das angegeben habe, da es zu dem Zeitpunkt zu einer Überschneidung bei der Beantragung von Wohngeld kam, bevor das Geld fällig bzw. ausgezahlt war. Zählt der Bausparvertrag als Vermögen? Oder wird das als Einkommen eingestuft, auch wenn es auf dem Sparbuch gelandet ist? Freue mich auf Antwort!
2 Antworten
Wenn der Vertrag schon vor dem Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt bestand, ist er Vermögen, das pro Lebensjahr € 750,- betragen darf. Zinsen, die ausbezahlt werden, sind Einkommen und werden voll angerechnet.
Hier geht's um Wohngeld nicht um SGB II oder SGB XII Leistungen
Das ist kein Einkommen und wohngeldrechtlich auch kein Vermögen, das beginnt erst ab 50.000 Euro bei alleinstehenden Personen. Der Sachbearbeiterin geht es nur um die Zinseinnahmen, die anzurechnen sind.