Ferienjob Einkommen melden bei Wohngeld?

1 Antwort

Als nicht nur vorübergehend im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 WOGG - ist eine Änderung anzusehen, wenn sie länger als 2 Monate andauert !

Wenn dein Ferienjob nicht länger als 2 Monate geht, dann muss es doch nicht gemeldet werden.